Montag, 13. Oktober 2008

S-Bahn, Lügen und Videos

Ab diesem Monat sollen Aufnahmen von Videoüberwachungskameras der S-Bahn Hamburg permanent gespeichert werden. Jedenfalls steht das so in einer Pressemitteilung der Hamburger S-Bahn hervor. Auch wenn jetzt angesichts der Tatsache, dass das eindeutig gegen das Bundesdatenschutzgesetz, das Bundespolizeigesetz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt, die S-Bahn Hamburg zurückrudert, bleiben Fragen offen.

Susanne Härpfer rätselt in ihrem Beitrag auf
telepolis: 400.000 Augen zudrücken, wozu die intensivierte Video-Überwachung gut sein soll. Zumal das mündliche Dementi der Bahn-Security nur halbherzig klang: Michael Dominidiato, der Leiter des ServiceCenter Security, sagte zwar, dass alle Bilder, die in den S-Bahnen aufgezeichnet würden, nach 72 Stunden überschrieben würden, aber er sagte auch, dass man schon gern eine permanente Echtzeit-Beobachtung einführen, doch das werde zur Zeit "noch geprüft."

Videoüberwachung darf nur an sogenannten "gefährlichen Orten" erfolgen. Die S-Bahn aber betont ausdrücklich, dass die S-Bahn kein gefährlicher Ort sei. Dominidiato behauptete sogar: "Sie müssten eine Million mal mit der S-Bahn fahren, um einmal mit Gewalt in Berührung zu kommen".

Als S-Bahn-Benutzer halte ich diese vollmundige Aussage Dominidiatos für stark übertrieben. Sicher ist die S-Bahn zur Hauptverkehrszeit sicher, aber es ist gar nicht so lange her, dass ich, als ich bemerkte, dass am anderen Ende des Wagons jemand geschlagen wurde, mit feuchten Fingern den Notruf ins Handy tippte - feuchte Finger, weil ich verdammt Schiss hatte, dass ich das nächste Opfer sein würde.
Ich erinnere mich auch noch, und zwar ungern, an eine auf einem Polizeirevier verbrachte Nacht, wegen eines S-Bahn-Suizides, den ich zufällig mitbekommen hatte. Die Vernehmung deshalb, weil die Polizei davon ausging, dass der Mann, der vor der anfahrenden S-Bahn gelandet und zerquetscht worden war, eventuell gestoßen worden sein könnte - das Video der Überwachungskamera würde das naheliegen. Die Polizisten reagierten übrigens ausgesprochen sauer auf meine - wahrheitsgemäße - Aussage, ich hätte, als ich den Mann springen sah und ich nichts tun konnte, einfach weggesehen. Ich bin kein Held.
Übrigens sind Vorfälle, bei denen Menschen vor fahrende Züge gestoßen werden, keine Seltenheit - gerade eine Woche vorher hatte es in der S-Bahn Station Reeperbahn einen spektakulären, aber glücklicherweise glimpflich abgelaufenen Fall dieser Art gegeben.

Wenn man sich die Polizeiberichte in den Hamburger Zeitungen ansieht, dann ist die S-Bahn zwar kein extrem gefährlicher Ort, aber man muss nicht "eine Million mal fahren", um Gewalttaten zu erleben.
Trotzdem - eine permanente Speicherung der Videos, selbst wenn darüber nur "laut nachgedacht" wird, ist unverhältnismäßig.

Warum also?
Für kritische Datenschützer ist klar, wozu die Überwachungskameras eingeführt werden: "Das dient der präventiven Terrorismusbekämpfung. In einer der wichtigsten Großstädte Deutschlands werden so alle erfasst, die mit dem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs sind. Da entsteht ein gewaltiges Bild-Potential, das nach dem Debakel des Biometrie-Versuchs in Mainz neuen Analysen dienen kann."
Ich teile diese Auffassung nicht ganz - und zwar, weil es, um die biometrische Gesichtserkennung weiterzuentwickeln, dieses "gewaltigen Bild-Potenzials" gar nicht bedarf. Ich vermute, dass es nur ganz am Rande um Terrorismus geht.
Welche Gründe führt die S-Bahn für die Überwachung an?
Neben dem "subjektives Sicherheitsgefühl", dass die Überwachungskameras angeblich den Fahrgästen vermitteln sollen, steht in der Pressemitteilung "Sie dienen der Ermittlung von Straftätern bei Gewalttaten und Fällen von Vandalismus."

Die Schäden durch mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen der Wageneinrichtungen sind für den aufmerksamen Bahnfahrer kaum zu übersehen. Die Ü-Kameras sollen offensichtlich davor abschrecken. Wenn bei der Bahn-Security jemand psychologisch ein kleines Stück weiter denkt (was immerhin möglich wäre), fällt ihm sicherlich ein, dass Menschen, die sich beobachtet fühlen, anders, und zwar disziplinierter, verhalten, als solche, die sich nicht beobachtet fühlen. Dank Überwachungskamera keine Rangeleien, Schmierereien oder auch nur hochgelegte Füße in der S-Bahn! Auch wenn es fraglich ist, ob sich die 3 Millionen Euro für die Videoüberwachung so je amortisieren werden.

Da aber so ein Schuss mit Kanonen (vom Kaliber einer Panzerhaubitze) auf Spatzen / Spatzendreck nicht zu rechtfertigen ist, kommt das Argument "Terrorismus" sicher zum Zuge. Immerhin wagt es kaum noch jemand, einen Koffer einfach in den Gang zu stellen. Die Gefahr, für den anschließend erfolgten Polizeieinsatz, die Sperrung der Bahnstrecke, die Evakuierung der Fahrgäste und den Einsatz der Bombenentschärfer zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden, ist einfach zu groß. (Strafrechtlich gibt es den Tatbestand der "fahrlässigen Vortäuschung einer Straftat" zum Glück noch nicht. Aber es gibt schon "Sicherheitsexperten", die laut über solche Gesetze nachdenken.)

Auch ist die Rechtslage der Kooperation zwischen S-Bahn und Bundespolizei unklar. Es sieht ganz so aus, als ob hier polizeiliche Aufgaben "privatisiert" werden.
Auf der Pressekonferenz der S-Bahn Hamburg fragen wir vor diesem Hintergrund nach der Rechtsgrundlage für Kooperation von S-Bahn und Bundespolizei. Da werden die Pressesprecher der Bahn rabiat, verbieten ihrem Security-Mann Michael Dominidiato weiterzureden und fordern: "Brechen Sie das Interview sofort ab, Fragen nach der Bundespolizei haben nichts mit der S-Bahn zu tun." In der Pressekonferenz hatten sie noch das Gegenteil präsentiert.
Es wird gelogen, dass sich die Bahnschwellen biegen. Und zwar schlecht!

Sonntag, 12. Oktober 2008

Immerhin ist "Datenschutz" kein Nischenthema mehr

Wir sind das Volk - ihr seid nur gewählt!

Der Bericht auf "netzpolitik.org" über die "Freiheit statt Angst"-Demo in Berlin klingt fast schon ein wenig euphorisch:
Größte Demonstration für Datenschutz in Deutschland.

Allerdings ist das Medienecho nach wie vor verhalten, und das liegt sicher nicht nur daran, dass am selben Tag ein Fußballländerspiel mit deutscher Beteiligung stattfand und in Österreich der Kärtner Landeshauptmann Jörg Haider so starb wie er lebte: mit hoher Geschwindigkeit nach rechts abgekommen.

Dass das Medienecho so moderat ist, ist meiner Ansicht nach kein Zufall. Die Angaben zur Zahl der Teilnehmer differierten stark: Die Veranstalter sprachen von bis zu 100.000 Teilnehmern. Die Polizei zählte hingegen "in der Spitze maximal 15.000". tagesschau.de: Tausende protestieren gegen Überwachung. Auch wenn die Zahlenangaben der Veranstalter sehr optimistisch angesetzt sind, geht die Diskrepanz weit über das Übliche hinaus. Viele Teilnehmer haben sich, wahrscheinlich oft spontan, unterwegs dem Zug angeschlossen, deshalb ist jede Zahlenangabe mit Vorsicht zu genießen. Da es aber gerade "Unter den Linden" schön öfter Großveranstaltungen mit einigermaßen bekannter Teilnehmerzahl gab, lässt sich abschätzen, dass "maximal 15.000 Teilnehmer" tief gegriffen ist. Ansonsten lässt sich zur Berichterstattung nur sagen, dass es die üblichen Routine-Pressemeldungen sind - irgend so 'ne Demo über irgend so ein unspannendes Thema.
Immerhin: im Unterschied zum letzten Mal wurde keine Rangelei am Rande medial zu "massiven Ausschreitungen" aufgebläht.

Auf einen sehr wichtigen Punkt machte Sven Lüders, als Bundesgeschäftsführer der Humanistischen Union einer der Organisatoren, in einem Interview auf tagesschau.de aufmerksam:
tagesschau.de: Teile von FDP, Grünen und die Linkspartei stehen auch auf der Liste der Demo-Unterstützer. Sind das aus Ihrer Sicht die Guten?

Lüders: In vielen Datenschutzfragen fühlen wir uns natürlich den Oppositionsparteien näher. Aber natürlich wissen wir auch, dass es in der Politik immer einfacher ist, aus der Opposition zu agieren. Ich erinnere nur daran, dass viele Anti-Terror-Gesetze und die einheitliche Steuernummer unter Rot-Grün verabschiedet wurden.
Es geht beim Thema "Datenschutz" nicht um "Gut und Böse", es geht um Interessen. Und Interessen können sich, gerade in der Politik, sehr schnell ändern. Solange die FDP, die "Grünen" und "die Linke" mit Bürgerrechtsthemen punkten können, werden sie gegenüber der "großen Koalition der Verfassungsfeinde" harte Opposition sein. Das kann sich aber ändern, denn keine der Parteien der Opposition ist (noch) eine echte Bürgerrechtspartei.
Eine Regierung ist nicht automatisch an einem denkendem und politisch aktivem Volk interessiert. Im Gegenteil - ein denkendes und politisch aktives Volk ist für die Regierenden unbequem und für viele "Entscheider", egal, ob in offiziellen Ämtern oder nicht, sogar gefährlich.
Was bedeutet, dass der Schwerpunkt der Bürgerrechtsbewegung außerparlamentarisch sein muss.

Der Hauptgrund, weshalb "Datenschutz" kein "Nischenthema" mehr ist, ist wahrscheinlich der, dass die einzelnen Bürger allmählich merken, dass weder die staatliche noch die privatwirtschaftliche Datensammelwut in ihrem Interesse liegt - und dass die Sicherheitsgesetze ihre Bürgerrechte einschränken.

Datenschutz und Bürgerrechte sind auch moralische Themen. Dennoch halte ich auch in diesem Fall die anscheinend typisch deutsche Neigung, politisch-ethische Fragen "moraltheologisch", in Begriffen von "Sünde", "Schuld" und "Sühne" usw. abzuhandeln, für falsch.
"Moraltheologische" (Schein-)Argumente in Sachen Datenschutz kommen meistens von Seiten der politisch Verantwortlichen. Zum Beispiel kontern Befürworter der Vorratsdatenspeicherung (oder der Online-Überwachung, oder des zentralen Melderegisters usw. usw.) Vorwürfe, die geplante Regelung würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränken, gern mit dem Hinweis, dass "die Bürger" doch sehr viel mehr intime Daten freiwillig "im Internet" preisgeben würden. Motto: "Datensünder dürfen sich nicht beklagen".
Das entscheidende Wort ist "freiwillig". Was ich z. B. auf diesem Blog von mir preisgebe, das entscheide allein ich. Und ob ich etwa per "Twitter" freiwillig eine Art kommentiertes Bewegungsprofil von mir veröffentliche, hängt allein von mir ab - niemand zwing mich dazu, niemand überredet mich dazu. (Ich sehe von der traurigen Tatsache ab, dass "private" Datensammlungen von den Fahrlässigkeit und der Unkenntnis vieler Bürger profitieren.)

Weil die "Gegenseite" gern mit bloßer Moraltheologie argumentiert, halte ich es für politisch unsinnig und wenig effektiv, es bei moralischen Verurteilungen zu belassen, oder ein "Gut-Böse"-Schema aufzustellen. Wenn unsere Bürgerrechte eingeschränkt werden, dann nicht, weil da ein paar finstere Typen eine Diktatur ermöglichen wollen, sondern aus klar erkennbaren Interessen heraus. Kundendaten werden schließlich auch nicht aus Schikane gesammelt sondern z. B. um gezielt zu werben, aber auch aus Angst vor nicht einschätzbaren Kreditrisiken. Hinter der behördlichen "Datensammelwut" steckt meistens nur das Streben nach mehr Effizienz - und die Angst davor, dass der Bürger jede Gelegenheit zum Missbrauch eiskalt ausnützt. Hinter dem Interesse an "mehr Sicherheit" steht immer Angst - und nicht immer ist diese Angst berechtigt.
Ich gehe davon aus, dass selbst unser Bundesinnenminister Schäuble es "gut meint" - sogar beim Einsatz der Bundeswehr im Inneren z. B. gegen Aufständische. (Aufständische gegen was?) Ihm mit moralischen Bedenken zu kommen oder an sein Gewissen zu appellieren ist daher zwecklos - sein Gewissen ist rein, er zählt sich zu "den Guten" (was er sogar ausdrücklich sagt).

Eine Demo kann nicht die Welt verändern - im besten Fall erzeugt sie Aufmerksamkeit. Moralische Appelle, wie sie auch auf dieser Demo zu hören waren, sind allenfalls gut für unsere Moral - politisch bewirken sie nichts!

Es kommt darauf an, jeden Tag gegen den Abbau unsere Rechte zu arbeiten, dem gegen staatlichen und privatwirtschaftlichen Druck, unsere Rechte aufzugeben, unsere Interessen entgegensetzen.

Nachtrag: Manches ändert sich nie. Die Berliner Morgenpost z. B. unterbietet nicht nur die Zahlenangaben der Polizei ("Mehr als 10.000 Menschen demonstrierten (...)" - nach Polizeiangaben (siehe oben) waren es 15.000) und der Veranstalter ("die Veranstalter spachen von 50.000 Teilnehmern" - Sie sprachen von 100.000!), sondern stellt auch die Vorratsdatenspeicherung falsch dar. Die Bildunterschriften unter der Klickstrecke haben es in sich: "Die Aggression der Demonstranten fokussierte sich auf Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble" - "Auch vor Geschmacklosigkeiten wurde nicht zurück geschreckt" - "Einige Poster zielten auch auf den US-Präsidenten George W. Bush, der offenbar auch für den "deutschen Überwachungsstaat" verantwortlich sein soll." ("Offenbar" wird den Demonstranten etwas in den Mund gelegt, was niemand behauptet hat.) "Freiheit ist für die Demonstranten wichtiger als Sicherheit." Der Bericht der "Mopo" beruht offensichtlich, wie auch die Berichte zahlreicher anderer Zeitungen, auf dieser Meldung von AFP, in der auch die fehlerhaften Zahlenangaben zu finden sind: Zehntausende demonstrieren in Berlin für mehr Datenschutz.

Allerdings berichteten andere Medien deutlich fairer. Hervorheben möchte ich die Berichte des Deutschlandfunks, von SpOn und (beinahe selbstverständlich) von Heise.
Trotzdem ist das Medienecho, gemessen an der Relevanz des Themas, enttäuschend.

Freitag, 10. Oktober 2008

Bundeswehr als "Hilfspolizei"?

Die Idee, die Bundeswehr bewaffnet "im Inneren" einzusetzen, ist nicht neu.

Ein kleiner historischer Überblick:
1962 - der Hamburger Innensenator Helmut Schmidt fordert bei einer schweren Sturmflut Bundeswehreinheiten an und überschritt damit nicht nur seine Kompetenzen, sondern brach auch die Verfassung. 40.000 Soldaten wurden als Katastrophenhelfer eingesetzt und retteten über Tausend Hamburgern das Leben. Der Verfassungsbruch wurde vom damaligen Verteidigungsminister Franz Josef Strauß, einem lebenslangem politischen "Intimfeind" Schmidts, gedeckt.
Dieser humanitär sinnvolle Einsatz der Streitkräfte im Rahmen des Katastrophenschutzes war in den Folgejahren ein wichtiges (Schein-)Argument in der Debatte um die Notstandsgesetze.

Die Notstandsgesetze waren eine Bedingung der West-Alliierten vor der Übergabe der vollständigen Souveränität an die Bundesrepublik Deutschland, da sie ihre in Deutschland stationierten Truppen geschützt wissen wollten. Entsprechend waren die Notstandsgesetze unpopulär - tatsächlich war es nur in einer "großen Koalition" möglich, entsprechende Mehrheiten für die erforderlichen Grundgesetzänderungen zu beschaffen.

Die Notstandsgesetze enthalten Regelungen für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall, den inneren Notstand und den Katastrophenfall. In diesen Fällen werden die Grundrechte eingeschränkt. Der Katastropheneinsatz der Bundeswehr war nur ein winziger Bestandteil dieses Paketes - und bislang der einzige, der in der Praxis relevant war.
Die Große Koalition 1966–69 verfügte über die notwendige Zweidrittelmehrheit und sah - mehr oder weniger - die Schaffung von Notstandsgesetzen als notwendige Regelung (bwz. aus Sicht mancher damaliger Politiker als "notwendiges Übel") an.

Abgeordnete der CDU / CSU, darunter Strauß, forderten damals bereits eine Regelung, die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren auch gegen Demonstranten und Streikende erlaubt hätte. Allerdings war das damals gegen die SPD nicht durchsetzbar. Artikel 35 des Grundgesetzes schränkt seitdem den Einsatz der Bundeswehr im Inneren auf den unbewaffneten Einsatz im Katastrophenfall ein.

Trotz heftigen Proteste von Bürgerrechtlern, der einzigen Oppositionspartei FDP und der (linken) Außerparlamentarischen Opposition wurden die Notstandsgesetze am 30. Mai vom Bundestag beschlossen. Dabei votierten neben den Abgeordneten der FDP auch 53 Abgeordnete der SPD gegen die Gesetze.

Interessanterweise wurde der Einsatz der Bundeswehr gegen die Terroristen der RAF in den 1970er Jahren nicht ernsthaft diskutiert. Zu offensichtlich war, dass militärische Mittel gegen den Kleingruppenterrorismus unsinnig waren.

In die innenpolitische Diskussion wurde der Einsatz der Bundeswehr im Inneren erst wieder in der 1980er Jahren, unter einer CDU-FDP-Koalition, eingebracht. Besonders hervor tat sich dabei ein gewisser Wolfgang Schäuble damals als Chef des Bundeskanzleramts auch Minister für besondere Aufgaben. Er überlegte 1985 laut, wie er den Bonner Weltwirtschaftsgipfel gegen mögliche Anschläge aus der Luft schützen könnte.

In der 1990er Jahren etablierte sich auf dem Weg der Amtshilfe eine begrenzte Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und anderen Sicherheitsorganen. Schon bei Demonstrationen wie in Wackersdorf stellte die Bundeswehr Hubschrauber, Sanitätsfahrzeuge und Kasernenquartiere zur Verfügung. 1993 erhielt der Bundesgrenzschutz (BGS) von der Bundeswehr nicht nur 34 Wärmebildgeräte zum Aufspüren illegaler Grenzgänger, sondern auch das zur Bedienung notwendige Personal. Das geschah hinter dem Rückens des Parlamentes, erst als im Oktober 1993 Abgeordnete im Haushaltsausschuss auffiel, dass das Innenministerium 1994 zusätzlich 4,3 Mio. DM für den BGS erhalten sollte, um 465 Bundeswehrsoldaten im Grenzdienst zu besolden, wurde diese verfassungsrechtlich bedenkliche Zusammenarbeit öffentlich thematisiert.

Es war wieder Wolfgang Schäuble, nun Fraktionsvorsitzenden der Union, der hoffte, nachdem die Auslandseinsätzen der Bundeswehr durch das Bundesverfassungsgericht legitimiert worden war, den Inlandseinsatz der Bundeswehr gleich anschließend mit der SPD durchsetzen zu können. Unterstützt wurde er von Bundesinnenminister Manfred Kanther, Kanzleramtsminister Friedrich Bohl, Fraktionsgeschäftsführer Jürgen Rüttgers und Fraktionsvize Johannes Gerster.
Die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit sind jedenfalls nicht mehr so eindeutig zu definieren. Deshalb muss es möglich sein, auf die Bundeswehr als eine Art Sicherheitsreserve zurückzugreifen.
Schäuble in "Der Spiegel" 1994, Heft 1.

Es zeigte sich, dass die Position Schäubles und Kanthers sogar innerhalb der CDU nicht mehrheitsfähig war, dafür aber erheblichen Unmut in der Bevölkerung erregte. Die Kontroverse kam Kanzler Kohl im Wahljahr 1994 ungelegen, der Bundeswehr-Inneneinsatz war erst einmal von Tisch.
Nur einzelne "Hardliner" wie Rupert Scholz oder der CDU-Wehrexperte Jürgen Augustinowitz, der im August 1996 der hannoverschen Polizei Bundeswehrhubschrauber und Soldaten zwecks Bekämpfung der "Chaostage" anbot, besetzten in den Jahren bis 2001 das heikle Thema.
Nach "9-11" wurde das Thema wieder von der CDU aufgegriffen. Allerdings nahm die damalige SPD-Grüne Koalition diese Anregung nicht auf, sicher auch aus wahltaktischen Gründen.
Nach der Bildung der 2. großen Koalition 2005 änderte sich das rapide. Anlässlich des G-8-Gipfels wurde das Maß der verfassungsrechtlich zulässigen Amtshilfe durch die Bundeswehr deutlich überschritten. Wolfgang Schäuble sprach sich, um einen Einsatz der Bundeswehr für Sicherheitsaufgaben zu ermöglichen (u. a. zum Abschuss von Zivilflugzeugen (Luftsicherheitsgesetz) für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes aus. Bisher scheiterte er jedoch immer am Widerstand der SPD, die für eine verfassungsändernde 2/3 Mehrheit mit ins Boot geholt werden musste.
Nun aber hat die SPD ihre alten Vorbehalte aufgegeben bzw. dem Koalitionspartner nachgegeben, und einigte sich mit CDU auf eine Novellierung des Absatzes 35.

Burkhard Hirsch zum geplanten Einsatz der Bundeswehr auch gegen "innere Feinde”: Nothelfer Bundeswehr?. Via: netzpolitik.

Nachtrag: die SPD macht (vorerst) nicht mit- SpOn: Bundeswehr-Einsatz im Innern steht vor dem Aus

Symbolverbot gegen (uraltes) Anti-Nazi-Plakat

Im sächsischen Geithain hat die Polizei ein Plakat der "Linken" abhängen lassen. Das Plakat zeigt einen Neonazi mit in den Haaren rasierten SS-Runen. Nach Protesten habe die Polizei auf den restlichen Plakaten die Runen überkleben lassen. "Linken"-Landesgeschäftsführer Gebhardt sagte, dass laut Polizei der Verdacht bestehe, auf den Plakaten seien Kennzeichen "Verfassungsfeindlicher Organisationen" abgebildet.
lvz-online:Linke wehren sich gegen Plakat-Verbot "Nazis raus aus den Köpfen!"
sz-online:Sachsens Polizei verbietet Anti-Nazi-Plakat

Der Vorfall erinnert sehr an das juristische Possenspiel um durchgestrichene Hakenkreuze. - Offensichtlich hat es sich bei der sächsischen Polizei noch nicht herumgesprochen, dass 86 a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) einige Ausnahmen hat, z. B. "Staatsbürgerliche Aufklärung" oder "Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen", und dass nach höchstrichterlichem Urteil gilt: Werden Nazi-Kennzeichen in "erkennbar distanzierender Absicht" gebraucht, ist das straffrei!

Nach Angaben der Berliner Agentur Trialon wurde das Plakat seit 1993 (!) bislang in 600.000 Exemplaren aufgelegt und bundesweit genutzt. Zudem seien etwa eine Millionen entsprechende Aufkleber gedruckt worden - bisher offensichtlich unbeanstandet.

Donnerstag, 9. Oktober 2008

... ich hatte mir vorgenommen, nichts zur "Finanzkrise" zu schreiben

Weil ich zu wenig Durchblick habe (etwa so wenig wie so manche "Wirtschaftsjournalisten", die jetzt alles vorher gewusst haben wollen), und weil schon alles gesagt ist (wenn auch noch nicht von jedem).

Aber eines nervt mich an der Finanzkrise wirklich: dass in ihrem Windschatten die "große Koalition" den Einsatz der Bundeswehr im Innern durchwinkte, ohne dass die Regierung die "schlechte Presse" und den "Gegenwind" bekommen würde, den sie verdient.

Immerhin gibt es bei "Freitag" einen Artikel des Diplom-Pädagogen und Oberstleutnant bei der Bundeswehr, Jürgen Rose, der kurz und präzise erklärt, was diese Entscheidung bedeutet: Amtshilfe per Schützenpanzer.

Dienstag, 7. Oktober 2008

Nobelpreis gegen den Strom

Über den Nobelpreis für Medizin für den Krebsforscher Harald zur Hausen freue ich mich. Weniger, weil er ein deutscher Forscher ist, als deshalb, weil er, als er vor 25 seine Theorie, dass Viren Krebs auslösen können, erstmals vorstellte, damit der vorherrschenden Lehrmeinung aufs heftigste widersprach. Zur Hausen ist ein "Außenseiter", der ein medizinisches Dogma zum Einsturz brachte. "Zur Hausen hat zu früheren Zeiten mit seinem Ansatz sehr kontrovers dagestanden und musste manches Gelächter einstecken. Er hat sich gegen alle Widerstände durchgekämpft", sagt die Berliner Aidsforscherin Karin Mölling vom Max-Planck-Institut für Molekulare Genetik. Der Mann der ein Medizin-Dogma zerstörte (Welt.de).
In Zeiten von Maulkörben, Anpassungsdruck, vorausseilendem Gehorsam und der Ausgrenzung von Aussenseitern (etc. etc.) ist ein Nobelpreis für einen hartnäckigen Querkopf eine sehr gute Nachricht!
Wenn alle "maßgeblichen Fachleute" einer Meinung sind, können sie trotzdem falsch liegen. Soviel zum Thema "Konsens in der Wissenschaft". (Leider gerade in der Medizin üblicher denn je!)

Das die andere Hälfte des Preisgeldes an Françoise Barré-Sinoussi und Luc Montagnier, die das Team leiteten, das den HI-Virus entdeckte und den ersten AIDS-Test erfanden, freut mich ebenfalls. Denn AIDS ist sehr zu Unrecht aus den Schlagzeilen verschwunden.

Montag, 6. Oktober 2008

Wie der Frosch im Wasser ...

Darum sollten wir ab und zu einen Blick aufs Thermometer werfen, um um zu sehen, wie heiß das Wasser für uns schon ist.


(Gefunden beim Antibürokratieteam.)

Freitag, 3. Oktober 2008

Aufruf zum SF-Storywettbewerb - mit Kinken

Als (gelegentlicher) Science-Fiction-Schreiber nehme ich auch gern mal an Storywettbewerben teil (meistens erfolglos). Deshalb stelle ich auch gerne folgenden Aufruf des DORTcon-Orga-Komitees auf mein "Senfblog". Allerdings wäre das hier nicht MMsSenf, wenn ich das kommentarlos täte.
Sehr geehrte Autorinnen und Autoren!

Der DORT.con veranstaltet einen Storywettbewerb zum Thema “Auf dem Weg zum Über-Ich”. Gesucht werden Manuskripte, die das Thema eindeutig als Science Fiction behandeln und der Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich waren. Fantasy und Horror werden nicht akzeptiert. Schriftsteller, die durch ihre Arbeit auf regelmäßiger Basis Geld verdienen, sind nicht zugelassen.

Die Manuskripte müssen getippt oder gedruckt und in Deutsch geschrieben sein. Die maximale Länge beträgt 10 Standard-Manuskript-Seiten (30 Zeilen á max. 60 Anschläge, zweizeilig, in non-proportionaler Schrift, z. B. Courier). Es sind 4 Kopien der Texte erforderlich, außerdem, wenn möglich, eine wordfähige Datei auf einem Datenträger. Auf dem Manuskript darf nicht der Name des Autors erscheinen. Maximal können drei Stories eingeschickt werden. Aus technischen Gründen können keine Arbeiten über das Internet angenommen werden. Einsendeschluss ist der 10.01.2009 eintreffend.

Die Organisatoren des Wettbewerbs behalten sich vor, eine Vorauswahl vorzunehmen. Die Endbewertung findet durch eine professionelle Jury statt. Der Erstplatzierte hat freien Eintritt zum DORT.con. Die Siegerstory wird im Programmbuch und auf der Website des DORT.con veröffentlicht. Die Urheber akzeptieren mit der Einsendung, dass das Recht zur Veröffentlichung für diesen Zweck beim Organisationskomitee des DORT.cons liegt. Darüber hinaus wird sich das Organisationskomitee um die Vermittlung des Textes an einen Verlag bemühen. Mitglieder des Komitees sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Schickt Eure Manuskripte an:

Arno Behrend
Kaiserstraße 38
40479 Düsseldorf

Der DORT.con findet am 21. und 22. März 2009 im Dortmunder Fritz-Henßler-Haus statt.

Wer diese Ausschreibung über Websites, Foren, etc. weiter bekannt machen kann, ist herzlich dazu eingeladen.
Mit den "Kinken" meine ich unglückliche Formulierungen. Was ich nun schreibe ist, zugegeben, haarspalterisch. Aber wer einmal erlebt hat, wie haarspalterisch z. B. Juristen an solche Themen herangehen, wird meine Einwände für "großzügig" halten.

"Gesucht werden Manuskripte, die das Thema eindeutig als Science Fiction behandeln und der Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich waren. Fantasy und Horror werden nicht akzeptiert."

Irgendwo versteht sich von selbst, dass an einem Science Fiction-Wettbewerb auch nur Science Fiction-Storys teilnehmen können. Bei einem Krimi-Wettbewerb wären Liebesgedichte auch fehl am Platze. Das Problem hier ist, dass es keine eindeutige Grenze zur Fantasy und zum Horror (übrigens einem Stilmittel, und keine Literaturgattung) gibt. Einer der besten SF-Filme, "Alien", arbeitet massiv mit dem Stilmittel des Horrors und gilt auch als ein "moderner Klassiker" des Horrorkinos. Im Falle "Fantasy" ist der Übergang zur "Science Fiction" ausgesprochen fließend. Zwischen den Extremen "Harte Science Fiction" und "kunstmärchenhafte Fantasy" erstreckt sich ein Kontinuum, in dem jede Grenzziehung willkürlich ist. "Der Wüstenplanet" ist auch Fantasy - und "Darkover" ist auch Science Fiction.
Der Einwand ist sicher haarspalterisch, aber gerade beim eher "weichen" Thema "Über-Ich" bietet es sich geradezu an, die Geschichte mit phantastischen Elementen anzureichern - und das Stilmittel des Horrors einzusetzen. Mit "Problemfällen" ist also zu rechnen.

"Schriftsteller, die durch ihre Arbeit auf regelmäßiger Basis Geld verdienen, sind nicht zugelassen."

Also ein Wettbewerb für reine Amateure, verstehe ich. Allerdings: die Anzahl der Schriftsteller, die mit dem Schreiben von SF ein regelmäßiges Einkommen erzielen, ist im deutschen Sprachraum sehr überschaubar (wenn es hoch kommt 200) - und von ihnen käme wohl kaum einer auf die Idee, an so einem Wettbewerb teilzunehmen.
Somit könnte - theoretisch - jemand, der vor Jahren einen SF-Bestseller geschrieben hätte, seitdem aber nichts mehr bei einem kommerziellen Verlag veröffentlicht hat, als "Amateur" antreten.
Anderseits könnte die Bedingung auch so verstanden werden, dass jeder, der durch Schreiben regelmäßig Geld verdient, nicht teilnehmen dürfte. Das wären sehr viele - zum Beispiel hätte ich vor einigen Jahren strenggenommen nicht teilnehmen dürfen, da ich ab und an, aber ziemlich regelmäßig, gegen Bezahlung journalistische Texte veröffentlichte.
Das Problem ist, dass viele, die gut schreiben können, das auch beruflich tuen - als Journalisten, Drehbuchautoren, Übersetzer, Handbuchautoren, Werbetexter - oder auch als Krimiautoren.

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