Überwachungsgesellschaft

Samstag, 19. April 2008

"Es geht um Abschreckung"

Ein sehr kluger Kommentar von Kai Bierman auf "Zeit online":
Es geht bei der Onlinedurchsuchung nicht darum, ein wirksames Instrument für Strafermittler zu schaffen. Das ist nach der Einigung von Innenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries nun offensichtlich. Es geht um Abschreckung. Und es geht auf der anderen Seite darum, dass die demokratische Gesellschaft sich ihre Freiheiten und Rechte im Zeitalter des Internets neu erkämpfen muss.
Weiterlesen: Freiheitskampf im Netz.

Da passt es ins Bild, dass der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes, dass laut Innenminister Schäuble den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge, nicht veröffentlicht wurde. Udos law-blog: Der nicht nachlesbare Entwurf. Die Dreistigkeit, des Innen- und des Justizministerium ist schon bemerkenswert: Wie kann man uns verkünden, dass der Gesetzentwurf den Vorgaben aus Karlsruhe genügen würde, und uns die Informationen, die wir bräuchten, um uns eine eigene Meinung bilden zu können, dennoch vorenthalten?
Ich sehe das als Beleg dafür, dass unsere politischen Entscheider einfach Angst haben - vielleicht vor Terroristen, aber ganz bestimmt vor dem Volk. Weshalb sie dem "mündigen Bürger" grundsätzlich misstrauen.
Nachtrag: Björn macht sich auf B.L.O.G. Gedanken über die Rolle der sich nach eigenen Angaben für die Bürgerrechte stark machenden Sozialdemokraten im Trauerspiel "Demokratieabbau auf Raten": Wer hat uns verraten ....

Nachtrag 2: Als pdf zum herunterladen: Entwurf für das neue BKA-Gesetz Stand 16. April 2008, via Netzpolitik.

Dienstag, 11. März 2008

... und noch ein Schnüffelgesetz kassiert

Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Der massenhafte Abgleich von Nummerschildern, die etwa an Mautbrücken automatisch erfasst werden, mit Fahndungsdatenbanken sei nicht zulässig. (Zur Erinnerung: in Hessen wurden ca. 1 Million Kennzeichen gescannt, stolze Trefferquote 0,3 Promille, meistens Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht gezahlt hatten. Aber immerhin: es sollen auch drei gestohlene Fahrzeuge ins Netz gegangen sein - was in den Augen der Befürworter die Kontrollen voll und ganz rechtfertigte.) Die Gesetze verletzen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - zum Beispiel könnten mit den gespeicherten Kennzeichen mühelos Bewegungsprofile erstellt werden. tagesschau.de: Kennzeichenerfassung verstößt gegen Grundgesetz.

Allerdings: es gibt noch Einiges zu tun, jedenfalls solange das noch im Raum steht: Die Kennzeichenerfassung kommt trotzdem.

Das BVerfG ist grundsätzlich eher zurückhaltend in seinen Urteilen. Wenn also "auf einmal" eine ganze Reihe Gesetze aus dem Bereich "Innere Sicherheit" glatt verfassungswidrig sind, zeigt das, dass da etwas oberfaul ist - vor allem stimmt es bedenklich, dass diese Gesetze zuvor glatt durch die Parlamente gingen. Was Bände über die Paranoia vieler Sicherheitsexperten und Innenpolitiker (Dr. "Seltsam" Schäuble ist da nur ein Beispiel unter vielen) und die Mentalität des gewöhnlichen Abgeordneten und "Parteisoldaten" verrät.
SPD-Fraktionsfisch
Eine Dose deutsche Parlamentarier (Quelle: selbstgemachtes Foto)

Sonntag, 2. März 2008

Das hätte Zirke wohl gerne

Auf SpOn fordert BKA-Präsident Zirke:
Klar ist, dass die öffentliche Debatte über die Online-Durchsuchung und deren Technik jetzt ein Ende haben muss.
Im Gegenteil, jetzt, nach dem richtungweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts, muss sie erst richtig losgehen. Die interessanteste Stelle im ganzen Interview ist wohl, dass Zirke bestätigte:
Das Bundeskriminalamt hat bislang keine Online-Durchsuchung durchgeführt.
- Die beiden "bekannt gewordenen" Fälle von Online-Durchsuchungen, von denen der Interviewer wissen will, würde ich eher unter "Gerüchte" einstufen - wenn der Spiegel dazu neue, belastbare, Quellen hätte, hätte er nämlich garantiert einen Artikel für die Printausgabe gemacht. Immerhin - dass die beiden Fälle, sollten sie real sein, keiner direkten Gefährdung entsprachen, dürfte stimmen. Damit wären sie illegal.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat es auch noch nicht gemerkt. Bayern: Online-Durchsuchungen auch bei Kinderpornos nötig. Mag ja sein, dass Kinderpornografie eines der gemeinsten und widerwärtigsten Verbrechen ist, die es gibt. Aber in der Regel - glücklicherweise! - nicht mit Mord verbunden.
"Und nachdem diese Straftat gerade mit dem Internet meist notwendig verbunden ist, muss es möglich sein, hier auch die Online-Durchsuchung anwenden zu können"
meint die Ministerin. Nur: Kinderpornographie gab es auch schon vor dem Internet, und "im Internet" gibt es schon deshalb wenig KiPo, weil das Risiko erwischt zu werden größer ist als beim direkten Tausch der "Ware". Es stimmt, die Kontakte werden heute wohl "online" angebahnt. Allerdings kann dort auch nach bisheriger Gesetzeslage gefahndet werden - und das BVerG-Urteil bestätigt ausdrücklich diese Möglichkeit. Was die Ministerin wohl möchte, ist einen Blick auf die Festplatten der Untertanen Bürger werfen, ob da nicht irgendwo irgendwer KiPo drauf hat (und so dumm ist, den Schweinkram auf einen unverschlüsselten Laufwerk des Rechners zu haben, mit dem er online geht). Und das ist definitiv nicht erlaubt.
Die DVDs mit dem "harten Stoff" wird man, im Gegensatz zu einer herkömmlichen Hausdurchsuchung, mit der "Online-Durchsuchung" nicht zufassen bekommen. Dabei ist eine "Online-Durchsuchung", nach übereinstimmender Angabe aller Experten, extrem aufwändig und entsprechend teuer. (Abgesehen davon würde man mit ihr wieder mal "nur" die "Endverbraucher" erwischen - denn die Festplatten der Anbieter liegen wohlweislich in Staaten, in denen man es mit der KiPo-Bekämpfung nicht so genau nimmt.)
Sie wird deshalb "in kürzester Zeit" eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen. Viel Spaß beim Scheitern, Frau Ministerin!

Übrigens ist auch zweifelhaft, ob der Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die Strafprozessordnung zu ändern, um Online-Durchsuchungen bei der Strafverfolgung von organisiertem Terrorismus zu ermöglichen, verfassungsgemäß ist. Dass die Online-Durchsuchung in solchen Fällen überhaupt machbar und wenn machbar, dann effektiv, wäre, ist sehr zu bezweifeln. Der Verzicht auf die Möglichkeit der Online-Durchsuchung bringt also schwerlich Nachteile für die innere Sicherheit.

Mittwoch, 27. Februar 2008

Harter Tag für Schäuble - und ein neues Grundrecht für uns!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz ist nichtig, Online-Durchsuchungen bleiben verboten! Netzeitung: Karlsruhe stoppt heimliche Online-Durchsuchung

Das Urteil war nicht unbedingt überraschend, da das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz den Geist der Verfassung, die es eigentlich schützen sollte, deutlich nicht entsprach.
Eine angenehme Überraschung: Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier begann seine Begründung mit dem Satz, das Bundesverfassungsgericht konstituiere ein neues Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Und wieder mal typisch: die staatstragenden Formulierungen bei tagesschau.de Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen zulässig. Die Online-Untersuchung, so wie sie sich Schäuble und Konsorten vorstellen, ist nicht zulässig. Es ist nicht zulässig die Bundesbürger präventiv "online zu überwachen".

Übersicht über die Entscheidung bei netzpolitik.org.

Ergänzung: Das BVerG erteilt indirekt auch der Vorratsdatenspeicherung eine Absage. Nicht schlecht.

Das Urteil zum Nachlesen.

Samstag, 19. Januar 2008

"Operation Himmel" - oder: ein schwerer Schlag ins Wasser

Vor gut einem Monat machte sie Schlagzeilen - die "Operation Himmel" . Stellvertretend für andere Medienberichte hier ein Artikel von SpOn:
Das Netz der Kinderporno-Mafia.
Darin heißt es:
(...) Am Wochenende wurde enthüllt, welche Dimensionen ihr Geschäft in Deutschland angenommen hat: 12.000 Verdächtige hat die Polizei in umfangreichen Ermittlungen in den vergangenen Monaten ausgemacht. Sie sollen sich Bilder und Filme von Sex mit Minderjährigen heruntergeladen haben - Codename der Ermittlungen: Operation "Himmel". (...)
Das wichtigste Wort in dem zitierten Absatz ist Verdächtige. 12.000 Menschen sind durch die Aktion in Verdacht geraten, sich Kinderpornographie heruntergeladen zu haben. Einziges Verdachtsmoment: ihre IP-Adressen waren im Fahndungsnetz hängen geblieben. Schon bald wurde bekannt, dass Viele der gemeldeten Nutzer nur für Sekunden und demzufolge "möglicherweise aus Versehen" auf einschlägige Kinderpornografie-Seiten geraten seien. Wobei es gar in Wirklichkeit gar nicht einmal um "einschlägige Seiten" ging, sondern um eine Falle: law blog: Sandra-model2.mpeg.
Schon wenige Tage später wurde die "Operation Himmel" auf TP als das bezeichnet, was sie wahrscheinlich tatsächlich ist: Operation Heiße Luft.

Dass die mit vielen Vorschusslorbeeren versehene Aktion tatsächlich nichts als "heiße Luft" ist, zeigt dieser Artikel auf koeln.de. Allein in Köln gab es etwa 500 Verdächtige. Bei wie vielen war der Verdacht begründet? Bei keinem Einzigen! Kinderporno-Verdacht: Verfahren gegen 500 Kölner eingestellt.
(...) Seit September 2007 hatte die Kölner Staatsanwaltschaft an diesem Aufsehen erregenden Fall gearbeitet und diesen nun abgeschlossen. Oberstaatsanwalt Rainer Wolf sagte der "Kölnischen Rundschau": "Wir haben alle Verfahren eingestellt." Nach Beendigung der Ermittlungen konnte den "Usern" keine strafrechtlichen Handlungen nachgeweisen werden. "Es waren zum größten Teil Fotos von nackten Kindern am Strand oder an anderen Orten zu sehen", so Wolf. Anstößige Handlungen waren nicht erkennbar.

Ob die Verdächtigen die Bilder mit Absicht runtergelanden haben oder zufällig im Internet die Seite angeklickt hatten, sei unklar. Der Ankläger sprach von einer "allenfalls moralischen Schuld".(...)
Ich erwarte, dass das Ergebnis auch in anderen Städten ähnlich aussieht.
Wie nicht anders zu erwarten, macht das groteske Missverhältnis zwischen (bürgerrechtsfeindlichem!) Aufwand und Ergebnis der "Operation Himmel" keine Schlagzeilen.
Auch ein vermeintlicher Erfolg, der spektakuläre Fall eines Sozialsgerichtspräsidenten in Hamburg (abendblatt.de: Gerichtspräsident des Amtes enthoben) zeigt beim näheren Hinsehen, wie problematisch "Himmel" ist - denn außer den 41 verdächtigen Dateien auf dem sichergestellten PC der Lebensgefährtin gibt es keine Verdachtsmomente - wobei der Öffentlichkeit nach wie vor unbekannt ist, was in diesen Dateien wirklich steckt (siehe die 500 eingestellten Verfahren in Köln). So absurd (und vorverurteilend!), wie es das "Abendblatt" nahelegt, ist die von Herrn R. erhobene Verleumdungsklage nicht:
(...) Doch: Da die Dateien offenbar nach einem Hinweis eines großen Internet-Providers entdeckt wurden, erscheint diese Version eher als unglaubwürdig. (...)
Zur Erinnerung: "Himmel" beruht nicht etwa darauf, dass der Provider die Verdächtigen "auf frischer Tat ertappt" hätte, sondern auf einer (fragwürdigen) Falle.

Selbst wenn "Himmel" einige echte Fahndungserfolge gebracht haben sollte - wohlgemerkt: gegen Konsumenten, nicht gegen Produzenten von Kinderpornos - ist das Verhältnis zwischen dem Aufwand an staatlicher Schnüffelei und dem "Kollateralschaden" an Ruf und Ehre der Verdächtigten noch schlechter als bei der automatischen Erfassung von KFZ-Kennzeichen.

Statt dessen raisoniert die Presse, wie z. B. die "Welt", darüber Warum viele Täter unbehelligt bleiben (und betreibt dabei, vielleicht unbeabsichtigt, Schleichwerbung für die Vorratsdatenspeicherung). Bemerkenswert erscheint mir, wie die Fakten durcheinandergeworfen werden:
(...)An Bilder von Kindern, deren Geschlechtsteile zu sehen sind, sei im Internet sehr leicht heranzukommen.
Das können -siehe Köln - durchaus harmlose Strandfotos sein. Oder Illustrationen einer Sexualkundeseite. Wenn nur eines von tausend dieser Bilder KiPo wäre, wäre das meines Erachtens extrem viel. Aber weiter:
Verdeckter werde gearbeitet, wenn es sich um den Missbrauch von Kindern handele, sagt Maeser.
Und erst dann geht es tatsächlich um "kinderpornographische Schriften". Wobei "Missbrauch" von den Gerichten regelmäßig enger gefasst wird, als das in den Umgangssprache üblich ist ("Missbrauch" fängt nicht etwa erst bei Kindesmisshandlung oder gar "Kinderstechen" an).
Bei den Darstellungen gebe es kaum noch Tabus. Die missbrauchten Kinder seien immer jünger, sogar Fotos von geschändeten Babys kursierten im Internet. Auch die Brutalität beim Missbrauch nehme zu.(...)
All das sind unbewiesene - und leider unhinterfragte - Behauptungen. Vielleicht ist es auch nur die selektive Wahrnehmung eines Kriminalpolizisten: was nicht "Fall" ist, nimmt der Internet-Fahnder erst gar nicht wahr - z. B. die Strandfotos. Bei den wirklichen "Funden" bleiben dann vor allem die ganz harten im Gedächtnis - und es gibt wirklich Fotos, bei deren Anblick sich selbst ganz hartgesottenen Kriminalern der Magen umdreht. Die einen noch monatelang in den Alpträumen vorfolgen. Und die manchen Übereifer auf Seiten der Polizei und Staatsanwaltschaft erklären.

Aber den Übereifer der Presse und des Gesetzgebers entschuldigen diese schlimmen Einzelfälle nicht.

Mittwoch, 16. Januar 2008

Orwell wußte schon, wovon er schrieb

Bettina Winsemann merkt in einem "telelepolis"-Artikel an, dass bemerkenswert viele Pläne der britischen Regierung an Dystopien wie "Demolition Man", "V for Vendetta" und "Die Klapperschlange" erinnnern. Subkutane RFID-Chips für Straftäter wären hierfür nur ein Beispiel. Von Filmen lernen, heißt überwachen lernen.

Ich vermute nicht, dass die britische Regierung oder ihre Berater ihre Ideen aus dem Kino beziehen. Vermutlich gibt es für die verblüffende Übereinstimmung einen anderen Grund, und dieser liegt in der Tradion der britischen literarischen Dystopien.
Aldous Huxley , George Orwell, aber auch Alan Moore und David Lloyd, die Schöpfer des Comics "V", ferner dystropische Science Fiction Autoren wie John Brunner - und nicht zu vergessen Science Fiction und Fantasy schreibende Moralisten wie C. S. Lewis - sie alle waren Kenner der Abgründe der britischen Gesellschaft. Zu diesen Abgründen gehört neben einer nie richtig überwundene Klassengesellschaft eine Art übergroßes puritanisches Ich-Ideal. Zur Erläuterung: das reale Victorianische Zeitalter war z. B. längst nicht so "sittenstreng", wie wir uns das heute vorstellen: in dieser Zeit des rapiden technischen und gesellschaflichen Wandels blühten die Pornographie, der Drogengebrauch, eine vorher und später beispiellose Sucht nach dem Abenteuer, aber es entstanden auch die Grundlagen der Frauenemanzipation und Ansätze zur sexuellen Befreiung. Die "Victorianische Prüderie" war nur eine konservative Gegenströmung gegen den vorherrschenden Zeitgeist dieser Epoche. Da diese Gegenströmung aber sehr stark verklärt wurde, vor allem in der Literatur, und sie dem "offiziellen" (nach außen hin vertretenen) puritanischen und auf selbstverleugnende Pflichterfüllung gerichteten Idealen der "Upper Class" entsprach, prägte sie das Bild späterer Generationen über das sittenstrenge Victorianische Zeitalter.
(Auf diese Idee bringt mich ein Buch, dass ich gerade lese: "Inventing the Victorians" by Matthew Sweet. Wenn ich es ausgelesen habe, mehr dazu.)
Dem "Ich-Ideal" der "Sittenstrenge" entspricht der - von den oben genannten Dystopisten ausnahmslos beobachtete - britische Hang, moralische Vorschriften durch die "Staatsmacht" durchzusetzen. Im Extrem führt das zur "Diktatur des Anständigen".

Folglich liegt vielen Dystopien der "britischen Schule" (auch einige Autoren in anderen englischsprachigen Ländern folgen ihr, und Epigonen gibt es sogar in Deutschland) die selbe ethische Grundstruktur zugrunde, die auch britische Regierungen und britische Politik-Experten, Juristen, Journalisten antreibt.

In us-amerikanischen Dystopien, z. B. denen Phillip K. Dicks (der die Vorlagen mehrerer dystopischer SF-Filme schrieb: "Blade Runner", "Total Recall", "Minority Report") tritt ein Aspekt ins Zeitrum, der bei britischen Dystopien meistens "nur" Teil des staatlichen Unterdrückungs- und Überwachungsapparates ist: die Manipulation des Bewusstsein des Einzelnen. Und auch hier lassen sich Parallelen zur politisch-gesellschaftlichen Realität finden: Manipulation als wichtigste Machttechnik.

Es sind aber eher marginiale Unterschiede in der Gewichtung, denn auch in den US gibt es eine überhöhte puritanische Anstandsregeln-Moral (wenn auch mit anderen Schwerpunkten als die Großbritanniens).

Wie sieht es aber in Deutschland aus? Leider gibt es hierzulande nur wenige einigermaßen erfolgreiche dystophische Autoren, und diese sind meistens britischen und amerikanischen Vorbildern verpflichtet. (Was nicht ausschließt, dass es den britischen ähnliche Strukturen auch hierzulande gibt.)
Einige Unterschiede sowohl zur britischen wie auch zur amerikanischen "Anstandsstruktur" sind auffällig: in Deutschland ist die öffentliche Sexualangst (alias Prüderie) weniger ausgeprägt und im Vergleich sind auch die liberalen Traditionen (sowohl die Wirtschaftsliberalen wie die Bürgerrechtsliberalen) hierzulande weniger ausgeprägt - Deutschland ist vom Denken her staatbezogener, "etaistischer". Damit ist die Akzeptanz für eine "gerechte" Diktatur größer als in den "angelsächsischen" Ländern.
Obwohl es in Deutschland ein sehr ausgeprägtes soziales Gefälle gibt, sehen die Klassenstruktur wie aus die Mechanismen, mit denen sie auffrecht erhalten wird, anders aus.

Einen gemeinsamen Nenner der deutschsprachigen dystopischen Autoren (z. B. Herbert W. Franke, Arno Schmidt, Carl Amery oder der DDR-Autor Rainer Fuhrmann) , der in englischen und amerikanischen Dystopien weniger hervortritt und sozusagen chrarakteristisch ist, ist das "ethik-blinde Expertentum": Experten, die die Dinge zum funktionieren bringen, egal, was da funktioniert. Der Typ des technokratischen Schreibtischtäters. (Er fand auch Eingang in die Dystopien der Biten und Nordamerikaner: als "Mad Scientiest", der im Klischee einen schnarrenden deutschen Akzent hat - und weniger klischeehaft als treffend als "Dr. Strangelove" karrikiert wurde. (Das deutet an, dass der "deutsche Geist" des a-moralischen Technokraten auch in den USA anzutreffen ist - mit Nazi-Experten fand auch Nazi-Geist Einzug; vor allem in den Geheimdiensten und im militärisch-industriellen Komplex.)

Da die westliche Welt nun einmal sehr eng vernetzt ist, fürchte ich, dass sich ein gemeinsames "Modell" der Überwachungsgesellschaft herausbilden wird: so auf das Durchsetzen und die Kontrolle "moralischer Normen" versessen, wie das britische, so manipulativ wie die amerikanische und so menschenfeindlich-perfektionistisch wie das Deutsche.
(Die schrecklichste aller Dystopien wäre übrigens ein Nazi-Deutschland, dass seine erklärten Ziele verwirklich hätte: Ausrottung der Juden und der "Geistesjuden" auf der gesamten Welt, Mord an mindestens 14 Millionen Osteuropäern (nicht primär aus "Rassenwahn" - nach der Rassenlehre wäre die meisten der gemäß "Generalplan Ost" zu Ermordenden "Arier" gewesen - sondern als Landraub ("Lebensraum im Osten") Erziehung der Deutschen zum "Hammer", der unerbittlich und willig auf den "Amboss" der unterdrückten Völker einschlägt.)

Dienstag, 8. Januar 2008

Sei wachsam II.

Email-Überwachung umgangen

Dienstag, 18. Dezember 2007

Endspurt der Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde einlegen. Noch bis zum 24. Dezember!

Wer es noch nicht getan haben sollte: Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung einreichen. Noch bis zum 24. 12. (Datum des Poststempels).

Dienstag, 11. Dezember 2007

Gedanken zu einer verspäteten Empörung

Es stimmt leider - das Problem, dass der Entwurf für die Neufassung des § 182 Abs. 1 StGB für die sexuelle Selbstbestimmung junger Menschen birgt, wird erst jetzt in der Presse und der Bloggosphäre thematisiert - wo es fast zu spät ist (unbedingt lesen: ... vulgo: Sex-Verbot für Jugendliche, Seid keusch und mehret Euch, Sex nur noch für Erwachsene und Küssen verboten! Wie die Regierung unsere Sexualität regeln will.

Nur wenige Blogger (hervorzuheben ist Schutzalter) haben den längst vorliegenden Gesetzentwurf rechtzeitig thematisiert.

Auch ich stehe vor der Frage, warum ich nicht längst in meinem Blog öffentlich aufschrie?

Ich könnte darauf hinweisen, dass ich die Gesetzesänderung schon längst thematisiert hätte, z. B hier "Summer of Love VI" - die unvollständige Sexuelle Revolution oder hier: Moderne Hexenjagd - allerdings schreckte ich davor zurück, wegen des neuen §184b StGB und den neuen §182 StGB öffentlich laut zu werden (Prostest sehe ich als meine Bürgerpflicht an).

Warum bin ich feige? (Was auch zur Frage beitragen dürfte: warum sind auch andere Blogger, von der Presse gar nicht zu reden, feige?)

Der wichtigste Grund, mich zurückzuhalten bzw. zu kneifen, ist, dass ich im "wahren Leben" außerhalb des Internets mit meine Versuchen, über diese Problematik zu diskutieren, mehrmals kläglich gescheitert bin.
Gescheitert daran, dass der Bekämpfung der Kinderpornographie ein extreme wichtiges, und der Jugendschutz immerhin hin noch eine wichtiges Thema in der öffentliches Debatte ist. So wichtig, dass jede Kritiker an einem Gesetzesvorhaben, dass die Probleme Kinderpornographie und sexuelle Ausbeutung Minderjähriger zu bekämpfen verspricht, in Gefahr läuft, diese Probleme zu verniedlichen - oder gar ein persönliches Interesse daran zu haben, dass die Gesetze nicht "endlich verschärft" werden.
Das auch vom "Spiegel" gebrachte Argument, dass die Gesetzesänderung auch das Verbot von "Dr. Sommer" bedeuten könnte, oder dass, wie in der US geschehen, Teenager, die voneinander "aufreizende" Fotos machen, bestraft werden können, verpuffte regelmäßig am Unglauben meiner Zuhörer. (Siehe auch, auf SpOn: "Die echten Kinderpornografen dürfen sich freuen".)

Ich gebe zu, dass meine sozialen Kompetenzen im Allgemeinen und meine Diskussionsfähigkeiten zu wünschen übrig lassen - aber das Grundschema, auch bei anderen fragwürdigen Gesetzesvorhaben, scheint mir offensichtlich zu sein:
  • Wenn ein Gesetz eine "gute Absicht" verfolgt, die von einer breiten Mehrheit der Gesellschaft mitgetragen wird, wird das Gesetz wenig oder gar nicht öffentlich kritisiert.
  • Es gibt immer noch, bei aller Politiker- und Politikverdrossenheit, ein großes Vertrauen in staatliche Institutionen: "So was passiert doch bei uns nicht!"
  • Menschen, die eine abweichende Ansicht vertreten, wird schnell unterstellt, egoistisch motiviert zu sein.
Warum führt die Politikerverdrossenheit nicht zu mehr Kritik an bürgerrechtsfeindlichen Gesetzen?
Besser als ein Diskussionsteilnehmer im "Freigeisterhaus" kann man es kaum formulieren:
"Man akzeptiert halt die Tatsache von weltfremden Durchgeknallten regiert zu werden, oder nicht. Dazwischen sehe ich keinen Raum mehr für weitere Alternativen. Sofern man akzeptiert - ist in der Akzeptanz auch die Logik für jede noch so irre Beschlußfassung begründet."

Freitag, 16. November 2007

.... bis Weihnachten ist noch Zeit!

Neues von der "größten Verfassungsbeschwerde aller Zeiten" (Bundesinnenminister Schäuble, der mit einem missglücken Nazi-Vergleich unbeabsichtigt die Wahrheit sagte): Wir sind schon 13.000!
So viele Menschen haben bereits Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung erteilt. Damit hat sich die Zahl der Beschwerdeführer seit dem Gesetzesbeschluss am letzten Freitag fast verdoppelt. (Quelle: Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)

Noch bis zum 24. Dezember (Neuer Termin!) können weitere Vollmachten zur Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Macht den die Bürgerrechte in den Wind schlagenden "Sicherheitspolitikern" und und den rückratlosen Durchwinkern im Bundestag ein nettes Weihnachtsgeschenk!

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