Nackter Wahnsinn: Nacktbilder sind kriminell
Nacktheit ist ein typisches Sommerlochthema. Meistens geht es um irgendwelche Leute, die sich lautstark über irgendwelche "Nackerte" aufregen, was dann dank einer gelangweilten Lokalpresse einen kräftigen Resonanzboden erhält. Oder es geht um irgendwelche Promis, die von irgendwelchen Paparrazis beim nackten Sonnenbad "abgeschossen" wurden. Seit einige Jahren geht es aber auch um das Thema: Lassen Sie Ihr Kind nackt rumlaufen? Ein Thema, das durch die Angst vor "pädophilen Spannern", die bestimmt noch Schlimmeres im Sinn hätten, und der Angst davor, Bilder des eigenen Kindes könnten als Onaniervorlagen "ins Internet" gestellt werden, bestimmt wird. Ein Angst, die nicht völlig aus der Luft gegriffen ist, aber die "neuen" Gefahren stark überschätzt und die tatsächliche Gefahrenlage verkennt. (Der "Spanner im Gebüsch" ist vielleicht lästig. Sexualisierte Übergriffe gegen Kinder gehen aber fast immer von Tätern aus dem Nahbereich, von Familenangehörigen, Freunden oder auch Erziehern und Lehrern aus.)
Seitdem es den §184c StgB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften) gibt, dürfte "Nacktheit" endgültig auch außerhalb des Boulevardjournalismus und des Sommerlochs Thema sein.
Im Gesetz heißt es zwar, jugendpornographische Schriften seien
Die Befürchtungen sind offensichtlich wahr geworden, und es gibt Hausdurchsuchungen bei Jugendlichen wegen selbstgemachter "Jugendpornografie": Durchsuchung im Kinderzimmer (Udos law blog). Nach dem Bericht der Allgäuer Zeitung hat das Mädchen die Nacktbilder von sich selbst gemacht und von sich aus an die Jungs verschickt, gegen die mit Hausdurchsuchung ermittelt wird. Im Bericht ist wohlgemerkt nur von "Nacktbildern" die Rede - nicht von Pornographie. Wie Udo Vetter schrieb, liegt die Möglichkeit, dass hier der Pornografiebegriff grob verkannt wurde, jedenfalls nicht fern.
Es ist so einfach: Nacktbilder sind halt "unmoralisch", jedenfalls war das früher, als die Welt noch in Ordnung war, immer so gewesen, vor den bösen ´68ern, dem bösen Sexualkundeunterricht, dem "Verfall der Familie" (Frauenrechte, Schwulenehe und so ein Schweinkram) und dem "größten Tatort der Welt", diesem Internetdingens, von dem neuerdings alle Welt spricht. Und was "unmoralisch" ist, gehört verboten!
Und weil "Kinderpornographie" ein schreckliches Verbrechen ist, gilt das "erweiterte Null-Toleranz-Prinzip". Ein Prinzip, bei dem unter den Tisch fällt, dass es bei "Kinderpornographie" nicht um "Pornographie" und schon gar nicht um Bilder vom Badestrand geht. Und nach dem Minderjährige generell als "Kinder" angesehen werden.
Grundsätzliche Überlegung beim Wirrlicht: naggisch oda nisch?
Seitdem es den §184c StgB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften) gibt, dürfte "Nacktheit" endgültig auch außerhalb des Boulevardjournalismus und des Sommerlochs Thema sein.
Im Gesetz heißt es zwar, jugendpornographische Schriften seien
[...] pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben [...], aber Erfahrungen aus den USA und aus Großbritannien ließen befürchten, dass die Bedeutung von "pornografisch" in der Praxis immer weiter sinken könnte, so dass bald auch einfache Nacktbilder automatisch als pornografisch gelten könnten.
Die Befürchtungen sind offensichtlich wahr geworden, und es gibt Hausdurchsuchungen bei Jugendlichen wegen selbstgemachter "Jugendpornografie": Durchsuchung im Kinderzimmer (Udos law blog). Nach dem Bericht der Allgäuer Zeitung hat das Mädchen die Nacktbilder von sich selbst gemacht und von sich aus an die Jungs verschickt, gegen die mit Hausdurchsuchung ermittelt wird. Im Bericht ist wohlgemerkt nur von "Nacktbildern" die Rede - nicht von Pornographie. Wie Udo Vetter schrieb, liegt die Möglichkeit, dass hier der Pornografiebegriff grob verkannt wurde, jedenfalls nicht fern.
Es ist so einfach: Nacktbilder sind halt "unmoralisch", jedenfalls war das früher, als die Welt noch in Ordnung war, immer so gewesen, vor den bösen ´68ern, dem bösen Sexualkundeunterricht, dem "Verfall der Familie" (Frauenrechte, Schwulenehe und so ein Schweinkram) und dem "größten Tatort der Welt", diesem Internetdingens, von dem neuerdings alle Welt spricht. Und was "unmoralisch" ist, gehört verboten!
Und weil "Kinderpornographie" ein schreckliches Verbrechen ist, gilt das "erweiterte Null-Toleranz-Prinzip". Ein Prinzip, bei dem unter den Tisch fällt, dass es bei "Kinderpornographie" nicht um "Pornographie" und schon gar nicht um Bilder vom Badestrand geht. Und nach dem Minderjährige generell als "Kinder" angesehen werden.
Ich bin ehrlich gesagt entsetzt darüber, dass hier die Dokumentation des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Bild und Ton auf die selbe Stufe gestellt wird wie die Darstellung erwachsener Darsteller mit kindlichem Erscheinungsbild (laut KJM: Zöpfe, Plüschtiere, kindliche Körperschemata [1]).Christian Bahls: Kinderpornographiedefinition der EU (mogis-verein.de).
Grundsätzliche Überlegung beim Wirrlicht: naggisch oda nisch?
MMarheinecke - Freitag, 23. Juli 2010