Neue Brille für ALG 2 Empfänger? Gefälligst vom Munde absparen!
Eine Sehhilfe wie die Brille muss vom Arbeitslosengeld II (ALG II) Regelsatz beglichen werden. Was bei stark fehlsichtigen Menschen ein teueres "Vergnügen" seien kann. Bei starker Kurzsichtigkeit in Verbindung mt Hornhautverkrümmung kommt man für eine Brille, mit der man auch arbeiten und Auto fahren kann, unter Umständen auf über 200 Euro - pro Glas!
Es gibt leider keine andere Unterstützungsmaßnahme als über das Darlehen der ARGE - und selbst dafür müssen dringende Gründe vorliegen, sonst darf (!) es nicht bewilligt werden. Wer in einer Arbeitsgelegenheit ("1-Euro-Job") steckt oder, noch besser, eine Arbeit in Aussicht hat, hat dabei bessere Karten - weil man ohne gute Sicht schwerlich arbeiten kann. Ist das nicht der Fall, muss die Brille eben vom Regelsatz angespart werden.
Ein Problem hier ist, dass die Fallbearbeiter so entscheiden müssen - auch wenn sie zehnmal selbst überzeugt sind, dass es nicht zumutbar ist, eine medizinisch notwendige teure Brille vom Regelsatz bezahlen zu müssen.
Die Krankenkasse dürfen - auch das ist per Gesetz geregelt - nur dann die Kosten übernehmen oder einen Zuschuss zahlen, wenn die Sehkraft auf dem besseren Auge kleiner als 30 % ist. Egal, für wie daneben und unsozial die Kassen selbst diese Regelung halten: Sie dürfen nicht im Härtefall großzügig sein - so "einfach" ist das.
Hilfsbereitschaft wird von Gesetz wegen bestraft. Wer gegenüber Schwachen rücksichtslos handelt, handelt dagegen vorschriftsgemäß und gesetzkonform - und wird unter Umständen belobigt.
Ich rate Menschen, die kaum Geld zum Leben haben, nicht gerne zu Versicherungen, aber für ALG 2-Empfänger, die auf ihre Brille angewiesen sind, kann es sinnvoll sein, sich mit einer Brillenversicherung abzusichern. Denn sonst kann schon ein gesprungenes Brillenglas oder eine veränderte Sehstärke finanziell sehr bitter kommen. Einige Optiker bieten da erschwingliche Lösungen (ab 10 Euro / Jahr) an.
Hierzu: Hartz IV: Brille muss vom Regelsatz bezahlt werden
ALG II: Keine Hilfe beim Brillenkauf.
Es gibt leider keine andere Unterstützungsmaßnahme als über das Darlehen der ARGE - und selbst dafür müssen dringende Gründe vorliegen, sonst darf (!) es nicht bewilligt werden. Wer in einer Arbeitsgelegenheit ("1-Euro-Job") steckt oder, noch besser, eine Arbeit in Aussicht hat, hat dabei bessere Karten - weil man ohne gute Sicht schwerlich arbeiten kann. Ist das nicht der Fall, muss die Brille eben vom Regelsatz angespart werden.
Ein Problem hier ist, dass die Fallbearbeiter so entscheiden müssen - auch wenn sie zehnmal selbst überzeugt sind, dass es nicht zumutbar ist, eine medizinisch notwendige teure Brille vom Regelsatz bezahlen zu müssen.
Die Krankenkasse dürfen - auch das ist per Gesetz geregelt - nur dann die Kosten übernehmen oder einen Zuschuss zahlen, wenn die Sehkraft auf dem besseren Auge kleiner als 30 % ist. Egal, für wie daneben und unsozial die Kassen selbst diese Regelung halten: Sie dürfen nicht im Härtefall großzügig sein - so "einfach" ist das.
Hilfsbereitschaft wird von Gesetz wegen bestraft. Wer gegenüber Schwachen rücksichtslos handelt, handelt dagegen vorschriftsgemäß und gesetzkonform - und wird unter Umständen belobigt.
Ich rate Menschen, die kaum Geld zum Leben haben, nicht gerne zu Versicherungen, aber für ALG 2-Empfänger, die auf ihre Brille angewiesen sind, kann es sinnvoll sein, sich mit einer Brillenversicherung abzusichern. Denn sonst kann schon ein gesprungenes Brillenglas oder eine veränderte Sehstärke finanziell sehr bitter kommen. Einige Optiker bieten da erschwingliche Lösungen (ab 10 Euro / Jahr) an.
Hierzu: Hartz IV: Brille muss vom Regelsatz bezahlt werden
ALG II: Keine Hilfe beim Brillenkauf.
MMarheinecke - Montag, 5. Oktober 2009