Wahlkampf auf bayerisch - Halloween-Parties nur bis Mitternacht
Als "Nordlicht" kann ich mich über die Eigenarten des CSU-Wahlkampfes nur wundern. Ministerpräsident Beckstein scheint z. B. tatsächlich gelaubt zu haben, mit seiner launigen Äußerung, ein "bayrisches Mannsbild" sei nach 2 Maß Bier noch fahrtüchtig, Punkte (aber keine in "Flensburg") bei der Stammwählerschaft (genauer wohl: Stammtischwählerschaft) sammeln zu können.
Vermutlich zielt auch dieser auffällige Anfall bayrischer Härte auf die (angeblich) fromme CSU-Wählerschaft ab:
Um Mitternacht ist auf bayrischen Halloween-Parties Schluss!
Der Grund: Der 1. November, Allerheiligen, ist ein so genannter "stiller Feiertag". Öffentliche Unterhaltungs-Veranstaltungen mit Musik und Tanz sind ebenso wie private Parties über eine gewisse Lautstärke an diesem Tag streng verboten. Das bedeutet, dass sämtliche Halloween-Veranstaltungen um Punkt Mitternacht beendet werden müssen.
Das Gesetz trat zwar bereits am 1. Januar 2005 in Bayern in Kraft, wurde aber bislang nahezu überall relativ freizügig ausgelegt, die Sperrzeit wurde mit behördlichem Segen bis maximal 5 Uhr morgens gedehnt, öffentliche Halloween-Parties wurden meistens genehmigt.
Aber dieses Jahr ist "Schluss mit Lustig". Das bayrische Innenministerium verfügte: Partyverbot an Halloween nach 0 Uhr, keine Ausnahmegenehmigungen mehr!
Am 15. September wies die Bezirksregierung Oberbayern im Auftrag des Innenministeriums den zuständigen und bisher recht großzügigen Münchner Referenten Wilfried Blume-Beyerle an, das Feier-Verbot strikt durchzusetzen und bereits erteilte Genehmigungen wieder aufzuheben: "Der Schutz des Feiertages muss garantiert werden". Halloween-Verbot: Bayern dreht durch.
Ich bin mal gespannt, wie die bayrischen Jung- und Erstwähler auf diesen Anfall verschärfter Nulltoleranz reagieren ...
Vermutlich zielt auch dieser auffällige Anfall bayrischer Härte auf die (angeblich) fromme CSU-Wählerschaft ab:
Um Mitternacht ist auf bayrischen Halloween-Parties Schluss!
Der Grund: Der 1. November, Allerheiligen, ist ein so genannter "stiller Feiertag". Öffentliche Unterhaltungs-Veranstaltungen mit Musik und Tanz sind ebenso wie private Parties über eine gewisse Lautstärke an diesem Tag streng verboten. Das bedeutet, dass sämtliche Halloween-Veranstaltungen um Punkt Mitternacht beendet werden müssen.
Das Gesetz trat zwar bereits am 1. Januar 2005 in Bayern in Kraft, wurde aber bislang nahezu überall relativ freizügig ausgelegt, die Sperrzeit wurde mit behördlichem Segen bis maximal 5 Uhr morgens gedehnt, öffentliche Halloween-Parties wurden meistens genehmigt.
Aber dieses Jahr ist "Schluss mit Lustig". Das bayrische Innenministerium verfügte: Partyverbot an Halloween nach 0 Uhr, keine Ausnahmegenehmigungen mehr!
Am 15. September wies die Bezirksregierung Oberbayern im Auftrag des Innenministeriums den zuständigen und bisher recht großzügigen Münchner Referenten Wilfried Blume-Beyerle an, das Feier-Verbot strikt durchzusetzen und bereits erteilte Genehmigungen wieder aufzuheben: "Der Schutz des Feiertages muss garantiert werden". Halloween-Verbot: Bayern dreht durch.
Ich bin mal gespannt, wie die bayrischen Jung- und Erstwähler auf diesen Anfall verschärfter Nulltoleranz reagieren ...
MMarheinecke - Mittwoch, 24. September 2008