Da sage noch einer, Juraprofessoren hätten keinen Humor

Internetrechtler: Vorratsdatenspeicherung dient dem Schutz der Menschenwürde.
Guter Witz, schön trocken serviert.

Dachte ich, bis ich merkte: der Mann meint es ernst.
Und klar, was mit Kinderpornographie ist natürlich auch dabei:
Zur Begründung seiner These verwies Heckmann, der auf dem Wissenschaftsforum "Vertraue niemand" der Wochenzeitung Die Zeit in Berlin sprach, auf ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieses kritisiert die finnische Regierung in einem Fall mit kinderpornographischen Hintergrund, dass sie nicht schon 1999 ein Rahmenwerk zur Aufdeckung der Nutzer hinter einer IP-Adresse in Kraft gesetzt habe.

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