Harter Tag für Schäuble - und ein neues Grundrecht für uns!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz ist nichtig, Online-Durchsuchungen bleiben verboten! Netzeitung: Karlsruhe stoppt heimliche Online-Durchsuchung

Das Urteil war nicht unbedingt überraschend, da das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz den Geist der Verfassung, die es eigentlich schützen sollte, deutlich nicht entsprach.
Eine angenehme Überraschung: Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier begann seine Begründung mit dem Satz, das Bundesverfassungsgericht konstituiere ein neues Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Und wieder mal typisch: die staatstragenden Formulierungen bei tagesschau.de Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen zulässig. Die Online-Untersuchung, so wie sie sich Schäuble und Konsorten vorstellen, ist nicht zulässig. Es ist nicht zulässig die Bundesbürger präventiv "online zu überwachen".

Übersicht über die Entscheidung bei netzpolitik.org.

Ergänzung: Das BVerG erteilt indirekt auch der Vorratsdatenspeicherung eine Absage. Nicht schlecht.

Das Urteil zum Nachlesen.
banger - 27. Feb, 11:57

Ab und zu...

...darf man also doch noch auf die Grundlagen eines demokratischen und freien Staates vertrauen. Was freue ich mich!

MMarheinecke - 27. Feb, 12:18

Aber es ist noch viel zu tun

Der Richtervorbehalt ist, wie die Praxis bei Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen zeigt, leider nicht viel Wert. (Dafür kann aber das Verfassungsgericht nichts.).
Es ist zu erwarten, dass Schäuble und Konsonten versuchen werden, den Tatbestand der "Gefahr für Leib und Leben" so weit wie möglich auszuweiten. Und es wird auch weiterhin Geld für die heimliche Online-Überwachung herausgeschmissen werden (die nach menschlichem Ermessen bei Tätern, die damit rechnen, nicht funktionieren wird).

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