Vollkommen merkbefreit

Und schon wieder hat jemand nicht kapiert, dass es auch andere Kommunikationsformen mit Kunden und Kritikern gibt, als Abmahnungen und anwaltliche Drohschreiben. Dass das Recht auf freie Meinungsäußerung ein so hochstehendes Grundrecht ist, dass man schon einen verdammt guten Grund haben sollte, um gegen eine Meinungsäußerung juristisch vorzugehen - dass einem Kritik nicht gefällt, reicht da nicht aus. (Aber vielleicht läßt sich das Opfer ja einschüchtern; wäre ja peinlich, wenn es sich mit juristischen Mitteln wehrt, man würde in diesem Fall höchstwahrscheinlich den Prozess verlieren.)
Und auch schon wieder geht diese brachiale Kommunikationsform einher mit weitgehender Unkenntnis der Funktionsweisen von Webblogs, Suchmaschinen (in diesem Falle Google) und der Kommunikation im Internet als solchem.

Der "Krisenkommunikationsspezialist" ist in diesem Fall ein mittelständisches Unternehmen namens Flyerpilot, ein sich betont dynamisch gebender Werbematerialen-Discounter.
Er wurde von einem bloggenden Kunden noch halbwegs höflich, aber auf alle Fälle sachlich, kritisiert Erfahrungen mit Flyerpilot. Wie das so geht, landete die Kritik bei Google sehr weit oben. (Auch mein bescheidenes Senfblog landet bei einigen Stichworten ziemlich weit vorn bei Google, ohne mein Zutun.)
Die Folge aus Kritik und guter Googleposition: eine Abmahnung!
Wann spricht sich endlich herum, dass man sich mit solchen Aktionen innerhalb kürzester Zeit seinen Ruf gründlich ruinieren kann?

Gefunden beim "Handelsblatt: Indiskretion Ehrensache:Geistige Tiefflieger
Weitere Blogs zu diesem Fall: boocompany:flyerpilot mahnt Blogger ab
jens scholz:Flyerpilot.de
I:rrhoblog:die Welle schwappt weiter
Eie gute Idee zum Problem bei don: Mal eine Frage wegen Abmahnungen

Nachtrag:
Via jens: Update Flyerpilot
Offensichtlich ging es in diesem Fall noch um etwas Anderes. Wie der Martin Schunk, Vertreter der Firma Printgroup, zu der flyernet.de gehört, auf dem FNP-Weblog
schrieb:
Wir sind natürlich für freie Meinungsäußerung, aber das bedeutet nicht, die Privatadresse der Geschäfstführerin auf einer Internetseite zu veröffentichen und damit ein Stalking und eine Belästigung loszutreten.
Andressen ohne Zustimmung veröffentlichen, bzw. solche Adressen in den Kommentaren eines Blogs einfach stehen zu lassen, geht wirklich nicht! Merkwürdig allerdings: Herrn Schunk behauptete, man mache sich weder etwas aus der Googleposition noch aus der Kritik von Hessi selbst - aber genau das wurde abgemahnt! Ich persönlich finde den Versuch, es so darzustellen, als ginge es nur um die Adressen in den Kommentaren, nicht sehr überzeugend. Wie kommt da ein "ein Gegenstandwert von 250.000 Euro zustande"?

Entweder stimmt da was nicht - oder die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant klappt überhaupt nicht. Das Problem liegt wohl nicht nur beim in Internetdingen völlig ahnungslosen Anwalt. Die in den Kommentaren genannten Adressen wären sich aller Erfahrung nach nach einem freundlichen Anruf oder Schreiben ohne weiteres gelöscht worden. Deshalb liegt ein Teil des Problems bei der weit verbreiteten Mentalität, sofort zum "größtmöglichen Knüppel" zu greifen.

Mit Angst arbeiten
Abmahnung - weiter gehts

Nachtrag 2:
Erfolg. Warum denn nicht gleich so? uff!

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