Hartz IV Empfänger: Nicht nur passiv vor dem Fernseher
Für eine Studie der Universität Leipzig wurden 199 Menschen über 40, die im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB II) als "hilfebedürftig" eingestuft worden sind, nach ihren alltäglichen Arbeitstätigkeiten befragt.
Entgegen dem geläufigen Vorurteil verbringen die meisten der Befragten keineswegs ihre gesamte Zeit passiv vor dem Fernseher: Viele führen einen eigenen Haushalt, sorgen für Kinder und ältere Angehörige, einige gehen einer geringfügig bezahlten Erwerbsarbeit oder Nebenjob nach und/oder engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen, Initiativen, in einer Kirchengemeinde, Partei oder Gewerkschaft.
idw: Wird Arbeit von Hartz IV-Empfängern anerkannt?
Ein wichtiges Ergebnis der Studie ist, dass gesellschaftliche Anerkennung nicht ausschließlich davon abhängt, ob jemand auf dem "ersten Arbeitsmarkt", also nach landläufiger Vorstellung "richtig", arbeitet. Interessant ist auch, dass "Hartz-IV"-EmpfängerInnen, die angeben, dass sie selbst über ihre Arbeit entscheiden können, durch ihr gesellschaftliches Umfeld besser anerkannt werden, als diejenigen, die angeben fremdbestimmt zu handeln.
Entgegen dem geläufigen Vorurteil verbringen die meisten der Befragten keineswegs ihre gesamte Zeit passiv vor dem Fernseher: Viele führen einen eigenen Haushalt, sorgen für Kinder und ältere Angehörige, einige gehen einer geringfügig bezahlten Erwerbsarbeit oder Nebenjob nach und/oder engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen, Initiativen, in einer Kirchengemeinde, Partei oder Gewerkschaft.
idw: Wird Arbeit von Hartz IV-Empfängern anerkannt?
Ein wichtiges Ergebnis der Studie ist, dass gesellschaftliche Anerkennung nicht ausschließlich davon abhängt, ob jemand auf dem "ersten Arbeitsmarkt", also nach landläufiger Vorstellung "richtig", arbeitet. Interessant ist auch, dass "Hartz-IV"-EmpfängerInnen, die angeben, dass sie selbst über ihre Arbeit entscheiden können, durch ihr gesellschaftliches Umfeld besser anerkannt werden, als diejenigen, die angeben fremdbestimmt zu handeln.
Dr. Göttling folgert daraus: "Erstens erscheint es aus arbeitspsychologischer Sicht grundsätzlich nicht sinnvoll, Bezieher staatlicher Leistungen unter Androhung von Sanktionen in beliebige 'Maßnahmen' zu vermitteln. Zweitens sollten Mitarbeiter, ob bezahlt oder unbezahlt, die Möglichkeit haben, Arbeitsaufgaben und -beziehungen ihren eigenen Bedürfnissen entsprechend mitzugestalten. Den Einzelnen stellt sich dabei natürlich immer die Aufgabe, die eigenen Interessen auch zu äußern und entsprechende Handlungsspielräume einzufordern."
MMarheinecke - Samstag, 18. August 2007