Eine Petition, die mehr Beachtung verdient: ALG Sanktionen abschaffen
Schon seit dem 20. August läuft eine Petition (die ich übrigens längst unterzeichnete):
Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II vom 20.08.2009
Sicher, die meisten Sachbearbeiter bei den ARGEn sind menschlich anständig. Und zugegeben, es gibt tatsächlich "faule Hunde" unter den ALG II-Empfängern, wenn auch längst nicht in dem Umfang, in dem das uns die Boulevardmedien und alles andere als neutrale "Öchsperten" weiß machen wollen. Ich gebe sogar zu: ab und an geht es nicht ohne etwas Druck. Die Betonung liegt auf "etwas".
Die Sanktionen nach § 31 SGB II haben drei schwere (und meines Erachtens nicht fahrlässig, sondern absichtlich eingebaute) Konstruktionsfehler:
Wenn Ihr sie noch nicht unterzeichnet habt: Bitte tut es
hier und bald!
Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II vom 20.08.2009
Sicher, die meisten Sachbearbeiter bei den ARGEn sind menschlich anständig. Und zugegeben, es gibt tatsächlich "faule Hunde" unter den ALG II-Empfängern, wenn auch längst nicht in dem Umfang, in dem das uns die Boulevardmedien und alles andere als neutrale "Öchsperten" weiß machen wollen. Ich gebe sogar zu: ab und an geht es nicht ohne etwas Druck. Die Betonung liegt auf "etwas".
Die Sanktionen nach § 31 SGB II haben drei schwere (und meines Erachtens nicht fahrlässig, sondern absichtlich eingebaute) Konstruktionsfehler:
- Gegenüber der üblichen Rechtspraxis herrscht Beweislastumkehr: Nicht die Behörde muss den Erwerbslosen pflichtwidriges Verhalten nachzuweisen, sondern der Erwerblose muss belegen, dass er pflichtgemäß handelte.
- Die Sanktionen können über das Maß hinaus getrieben werden, das für die Betroffenen buchstäblich existenzbedrohend wird. Das endet nicht beim Verlust der Wohnung. Selbst auf Lebensmittelgutscheine beim völligen Entzug des ALG II gibt es meines Wissens keinen Rechtsanspruch.
- Die Zahlung darf im Sanktionsfall sofort eingestellt werden. Das bedeutet, dass Erwerbslose auf bloßen Verdacht hin in existenzbedrohende Situation gebracht werden können
§ 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.Die Mitzeichnungsfrist für diese Petition endet am 28. Oktober 2009.
Wenn Ihr sie noch nicht unterzeichnet habt: Bitte tut es
hier und bald!
MMarheinecke - Dienstag, 29. September 2009
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