"Gewaltloser Widerstand ist Gewalt"
Aus gegebenem Anlass - ein Liedtext von H.-R. Kunze
Der Anlass:
Übersicht über grundrechtsbeschneidende Gesetze und Regelungen der Landes- und Bundesregierung aus jüngster Zeit.
Der Hintergrund: Der damalige Bundesinnenminister Dr. Friedrich Zimmermann sagte gemäß der "Frankfurter Rundschau" 14. 7. 1983 vor dem Grenzschutzkommando Mitte über Demonstranten, die gewaltlos die Zufahrten zu Kasernen blockierten: "Gewaltloser Widerstand ist Gewalt". Er rechtfertigte damit Versammlungsauflösungen mittels brachialer Gewalt und die Strafverfolgung der Demonstranten als Landfriedensbrecher.
Vor kurzem wurde die Versammlungsfreiheit in Bayern und
Baden-Württemberg eingeschränkt, vor allem durch neue "Gummiparagraphen", die für einen großen Interpretationsspielraum und beliebige Bewertungen der Behörden sorgen. (Das bestehende Uniformierungsverbot bei Demos wird um ein Militanzverbot erweitert, das auch "paramilitärisches Auftreten" verbietet, sofern dadurch ein Eindruck der Gewaltbereitschaft vermittelt wird. Gewerkschafter fürchten, dass auch mit Helmen und Streikwesten ausgestattete Streikposten unter die Regelung fallen können und damit das Streikrecht ausgehöhlt wird.) Auch in Niedersachsen ist eine entsprechende Verschärfung des Versammlungsrechts vorgesehen.
(Neu ist gegenüber Zimmermanns klassisch-kurzer Begründung nur das Argument, man wolle rechtsextremistische Kundgebungen eindämmen. In der Praxis werden aber spontane Gegendemonstrationen gegen "ordnungsgemäß angemeldete" Nazidemos erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht ... )
Der Anlass:
Übersicht über grundrechtsbeschneidende Gesetze und Regelungen der Landes- und Bundesregierung aus jüngster Zeit.
Der Hintergrund: Der damalige Bundesinnenminister Dr. Friedrich Zimmermann sagte gemäß der "Frankfurter Rundschau" 14. 7. 1983 vor dem Grenzschutzkommando Mitte über Demonstranten, die gewaltlos die Zufahrten zu Kasernen blockierten: "Gewaltloser Widerstand ist Gewalt". Er rechtfertigte damit Versammlungsauflösungen mittels brachialer Gewalt und die Strafverfolgung der Demonstranten als Landfriedensbrecher.
Vor kurzem wurde die Versammlungsfreiheit in Bayern und
Baden-Württemberg eingeschränkt, vor allem durch neue "Gummiparagraphen", die für einen großen Interpretationsspielraum und beliebige Bewertungen der Behörden sorgen. (Das bestehende Uniformierungsverbot bei Demos wird um ein Militanzverbot erweitert, das auch "paramilitärisches Auftreten" verbietet, sofern dadurch ein Eindruck der Gewaltbereitschaft vermittelt wird. Gewerkschafter fürchten, dass auch mit Helmen und Streikwesten ausgestattete Streikposten unter die Regelung fallen können und damit das Streikrecht ausgehöhlt wird.) Auch in Niedersachsen ist eine entsprechende Verschärfung des Versammlungsrechts vorgesehen.
(Neu ist gegenüber Zimmermanns klassisch-kurzer Begründung nur das Argument, man wolle rechtsextremistische Kundgebungen eindämmen. In der Praxis werden aber spontane Gegendemonstrationen gegen "ordnungsgemäß angemeldete" Nazidemos erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht ... )
"Variationen über einen Satz des Bundesinnenministers aus dem Juli des Jahres 1983"Man mag zu Kunze stehen, wie man will: Er hatte Recht. Und hat leider heute genau so recht wie damals.
"Gewaltloser Widerstand ist Gewalt"
Mutloses Abwinken
ist Mut.
Tatenloses Zusehen
ist Tat.
Rechtloser Zustand
ist Recht.
Hoffnungslose Anpassung
ist Hoffnung.
Rettungslose Verzweiflung
ist Rettung.
Skrupelloser Zynismus
ist Skrupel.
Schonungslose Ausrottung
ist Schonung.
Erbarmungsloses Dreinschlagen
ist Erbarmen.
Gnadenlose Zukunftsvernichtung
ist Gnade.
So hätten sie's gern:
Gewaltloser Widerstand
ist Gewalt.
Widerstandslose Gewalt aber
ist nur Widerstand
gegen die Gewalt der Gewaltlosen.
Und ein ärmelloses Hemd
ist ein Norwegerpullover.
Und George Orwell
ist Walt Disney.
MMarheinecke - Freitag, 2. Januar 2009
Scheinbar haben die Proteste dagegen doch Wirkung gezeigt.