Damit es nicht völlig untergeht: Sexualstrafrecht verschäft
Heute beschloss der Deutsche Bundestag, weitgehend abseits der medialen Aufmerksamkeit, die Konsolidierte Neufassung §§ 176,182,184b bis 184g des Strafgesetzbuches.
Auch wenn das Gesetz "gut gemeint" wirkt Bundestag verschärft Sexualstrafrecht - geht es nach dem Wortlaut des Gesetzes, könnten auch Sexualkundebücher nun durchaus als "Kinderpornographie" eingestuft werden. Auch der neu geschaffene Begriff der "Jugendpornographie" sieht mir sehr nach einem "Gummiparagraphen" aus.
Ob das Gesetz gegen sexuelle Kindesmisshandlungen - ich halte nichts vom Begriff "sexuellen Missbrauch von Kindern", da er für mich immer so klingt, als gäbe es einen korrekten "Gebrauch" von Kindern - wirkt, darf bezweifelt werden. Was auf alle Fälle geschehen wird: die Anzahl der Sexualstraftaten wird steigen - auf dem Papier.
Hierzu auch Gedanken zu einer verspäteten Empörung
Auch wenn das Gesetz "gut gemeint" wirkt Bundestag verschärft Sexualstrafrecht - geht es nach dem Wortlaut des Gesetzes, könnten auch Sexualkundebücher nun durchaus als "Kinderpornographie" eingestuft werden. Auch der neu geschaffene Begriff der "Jugendpornographie" sieht mir sehr nach einem "Gummiparagraphen" aus.
Ob das Gesetz gegen sexuelle Kindesmisshandlungen - ich halte nichts vom Begriff "sexuellen Missbrauch von Kindern", da er für mich immer so klingt, als gäbe es einen korrekten "Gebrauch" von Kindern - wirkt, darf bezweifelt werden. Was auf alle Fälle geschehen wird: die Anzahl der Sexualstraftaten wird steigen - auf dem Papier.
Hierzu auch Gedanken zu einer verspäteten Empörung
MMarheinecke - Freitag, 20. Juni 2008
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