Man kann nur Verlieren

Jeder, der auch nur oberflächliche Kenntnisse der Wahrscheinlichkeitsrechnung hat, weis es längst: bei jedem Glücksspiel wird ein Spieler auf längere Sicht immer verlieren, und Lotterien sind Steuern, die auf Dummheit erhoben werden.

Ist man gar Langzeitsarbeitsloser, ist es - das schreibe ich ohne jede Ironie und ohne jede Nachsicht - hirnverbrannte, selbstzerstörerische Dummheit, auch nur einen kostbaren Cent bei Gewinnspielen zu verzocken.
Denn verliert man als ALGII-Empfänger, verschwendet man "nur", obwohl man nun wirlich nichts zu verschwenden hat.
Gewinnt man, wird man bestraft.
Netzzeitung: Auto-Hauptgewinn kostet Arbeitslosengeld II.
Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser in einem Gewinnspiel ein Auto, hat er Pech gehabt: Ihm darf das Arbeitslosengeld (ALG) II so lange gestrichen werden, bis der Wert des Wagens verbraucht ist. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.
Bei einem Geldgewinn war die Rechtslage schon bisher klar: Kein ALG II, bis das Geld aufgebraucht ist. Womit sich rein rechnerisch alles , was nicht gerade ein Lotto-Hauptgewinn ist (der bei kluger Geldanlage für eine gewisse Zeit finanziell unabhängig macht), sich für ALG II-Empfänger schlicht nicht lohnt. Ein Sachgewinn, der sich nie zum Nominalwert "zu Geld machen läßt", wirkt sich hingegen stets negativ für den Langzeitarbeitslosen aus.

Nachtrag, 27. März: lawblog: Arbeits-Los.
Einem arbeitslosem Familienvater in Iserlohn ist von der Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis (ARGE) das Arbeitslosengeld II gestrichen worden, weil er bei einer Baumarktkette einen neuen VW Golf “Goal” im Wert von 17 610 Euro gewonnen hatte.

Das Sozialgericht Dortmund hat gestern diese Entscheidung bestätigt. Das Auto falle nicht unter das geschütze Vermögen, sondern sei „als einmaliges Einkommen anzurechnen“. Der Familienvater bleibt deshalb für zehn Monate ohne Arbeitslosengeld. (pbd)
Rayson (Gast) - 26. Mär, 15:07

In gewissem Sinn inkonsequent ist das schon, da andererseits Glücksspielgewinne in Deutschland nicht steuerpflichtig sind.

Das liegt aber mehr an der teilweise noch von der Quellentheorie inspirierten Steuergesetzgebung - in den USA, die mehr der Reinvermögenszugangstheorie frönen, sieht das z.B. anders aus.

Maik (Gast) - 26. Mär, 23:57

hmm

Naja gut, die Argumentation des Richters ist berechtigt finde ich, schließlich muss man auch wenn man zu dem Zeitpunkt an dem man Hartz IV beantragen muss ein Auto hat, dieses verkaufen.

"Ihm darf das Arbeitslosengeld (ALG) II so lange gestrichen werden, bis der Wert des Wagens verbraucht ist."
Was ich mich dabei nur frage: Wer legt das fest wann der Wert verbraucht ist? Das Amt oder der "Kunde"? Ich würde das schaffen, das Geld aus nem verkauften Neuwagen in einem Monat zu verballern... ;) Wenn es allerdings das Amt auf den Satz festlegt, den man sonst auch bekommen würde, kann man nur sagen: Finger weg von Gewinnspielen, liebe Arbeitslose...

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