Freispruch 1. Klasse für Antifa-Symbole
Gute Nachricht:
Ein absurdes und kontraproduktives Urteil hat keinen Bestand!
Das meldete gestern die Taz:
Na bitte, geht doch - auch in Tübingen!
Ausführliche Meldung im "Tübinger Tagblatt": Ein Freispruch erster Klasse
Meldung & Diskussion bei "Indimedia": Freispruch im Tübinger Hakenkreuz-Prozess
Ein absurdes und kontraproduktives Urteil hat keinen Bestand!
Das meldete gestern die Taz:
HAKENKREUZ
Durchstreichen okay
Bürger dürfen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ihre Meinung ausdrücken. Das urteilte das Landgericht Tübingen in einem Berufungsprozess gegen einen Studenten. Er wurde frei gesprochen. Er habe eindeutig seinen Protest gegen Rechtsextremismus ausgedrückt und nicht verfassungsfeindliche Symbole verwendet. (dpa)
taz vom 17.3.2006, S. 6, 12 Z. (Agentur)
Na bitte, geht doch - auch in Tübingen!
Ausführliche Meldung im "Tübinger Tagblatt": Ein Freispruch erster Klasse
Meldung & Diskussion bei "Indimedia": Freispruch im Tübinger Hakenkreuz-Prozess
MMarheinecke - Samstag, 18. März 2006
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