Alle Urheber sind gleich, aber einige Urheber sind gleicher

Heute findet die öffentliche Expertenanhörung der Enquête-Kommission zum Thema "Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft" statt. Einen Live-Stream sollte es beim Parlamentsfernsehen geben.
(Heute in der Enquête: Das Urheberrecht (netzpolitik))

Ein heikler Punkt ist die Frage, ob eine Verschärfung des Urheberrechts und seine "robuste" Durchsetzung (etwa über die "Three Strikes"-Regelung für Downloads illegaler Kopien) tatsächlich den Urhebern (Künstlern, Autoren) zugute kommt, oder nicht doch allein den Inhabern der Verwertungsrechte. Eine weitere heikle Frage ist, ob das Urheberrecht allen Urhebern in gleicher Weise zugute kommt - oder ob einige Urheber (die Großverdiener) doch "gleicher" sind.

Mathias Spielkamp antwortete in seinem Blog bereits auf den Fragenkatalog zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 29. November: Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft – Antworten auf die Fragen zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft

Für die Frage, ob das Urheberrecht allen Autoren gleichermaßen nützt, ist Spielkamps Antwort sehr aufschlussreich:
I.10.b) Welche Tendenz lässt sich zwischen dem Einkommen aus sogenannter Erst- und Zweitverwertung etwa durch Verlage insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Buy-​Out-Verträge feststellen? (B’90/ DIE GRÜNEN)

Antwort: Die Frage, welchen Einfluss urheberrechtliche Regulierungen auf die wirtschaftliche Lage von Freiberuflern haben, ist äußerst schwer zu beantworten. Der bisher methodisch am weitesten entwickelte und damit aufschlussreichste Versuch wurde von Kretschmer und Hardwick unternommen, die in einer vergleichenden Umfrage unter britischen und deutschen „writers“ (im Folgenden „Autoren“) herauszufinden versuchten, welcher Anteil am Einkommen der Autoren auf der Basis des Urheberrechtsschutzes zustande kommt.

Die Umfrage unter 25.000 Autoren in Deutschland und Großbritannien ergab für professionelle Autoren (definiert als Autoren, die mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Schreiben verbringen) in Deutschland im Jahr 2005 folgende Ergebnisse (Auswahl):
  • Sie erzielten ein mittleres Einkommen von 12.000 Euro („median income“, also der Wert, der die Stichprobe in zwei Hälften teilt, nicht zu verwechseln mit dem Durchschnittseinkommen). Das entsprach 42 Prozent des mittleren Nettoeinkommens aller deutschen Erwerbstätigen.
  • Das Einkommen aus tatsächlicher urheberrechtlicher Nutzung (aus Tantiemen der VG Wort) ist stärker verzerrt als alle anderen Einkommensarten: der Gini-Koeffizient1 für das Einkommen aus Autorentätigkeit ist 0,52, für das vollständige individuelle Einkommen ist 0,43 und für das Haushaltseinkommen ist 0,42. Der Gini-Koeffizient für das aus der VG-Wort-Ausschüttung erzielte Einkommen liegt bei 0,67. Das legt nahe, dass die momentane Urheberrechtsregulierung das Risiko der Ungleichverteilung verschärft, so Kretschmer und Hardwick. Die VG Wort hat im Jahr 2005 46.100.528 Euro an 94.101 Autoren ausgeschüttet, was ein Durchschnittseinkommen von 490 Euro und ein mittleres Einkommen von 197 Euro bedeutet.
  • Autoren, die mit ihren Verlagen bzw. Produzenten über das Honorar verhandeln, verdienen etwa das Doppelte dessen, was andere Autoren einnehmen. Die Ursache dafür kann nicht genau geklärt werden; Kretschmer und Hardwick gehen davon aus, dass es sich um ein „two way relationship“ handelt: Publishers or producers may only listen to authors with bargaining power – but equally, engaging in bargaining may increase the author’s bargaining power. (Verlage hören unter Umständen nur auf Autoren mit einer gewissen Verhandlungsmacht – gleichzeitig kann zu einer verbesserten Verhandlungsposition führen, überhaupt erst Verhandlungen zu führen.)
  • Verstärkte Verwertung im Internet hat nicht dazu geführt, dass Autoren mehr verdienen. 14,7 Prozent der britischen und 9,2 Prozent der deutschen Autoren haben Zahlungen für Internetverwertungen ihre Werke erhalten.
  • Das typische Einkommen der Autoren ist seit dem Jahr 2000 gefallen (sowohl in Deutschland, als auch in Großbritannien).
Es stellt sich also heraus, dass das Einkommen aus urheberrechtlicher Nutzung zum einen gering ist, zum anderen stark zugunsten der stärksten Marktteilnehmer verzerrt. Dabei ist zu beachten, dass Kretschmer und Hardwick unterscheiden zwischen Urheberrechts- und Nicht-Urheberrechtseinkommen („copyright and non-copyright earnings“), und Urheberrechtseinkommen als den Teil des Einkommens definieren, der aus Zahlungen der Verwertungsgesellschaften für abgabepflichtige Zweitnutzungen rührt, nicht jedoch vertraglich vereinbartes Einkommen. Diese Einschätzung kann vor allem aufgrund der Analysen zu Urhebervertragsrecht und AGB-Regelungen geteilt werden, da sie nahe legen, dass das Urheberrecht – zumindest derzeit – die Verhandlungsposition der Autoren nicht stärkt.
Im Bereich "Musik" dürfte die Verzerrung zugunsten der stärksten Marktteilnehmer noch erheblich deutlicher sein. Während die Regelungen der VG Wort für die Kleinverdiener unter den Schreiberlingen (also die meisten) einigermaßen fair sind, trifft das auf die GEMA ganz und gar nicht zu: Die Künstlertantiemen werden nach einem hochkomplizierten "PRO-Verfahren" berechnet, das Großkünstler, die ohnedies bereits hohe Einnahmen erzielen, bevorteilt, während "kleinere" Künstler und Bands benachteiligt werden.

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