Widerstandsrecht? Augenwischerei!
Jan Schejbal schrieb etwas ebenso kluges wie desillusionierendes:
Über die Wertlosigkeit des Widerstandsrechts (Art. 20 Abs. 4 GG).
Jan weist überzeugend nach, dass das Widerstandsrecht im Falle einer funktionierenden Justiz nicht anwendbar und im Falle einer nicht funktionierenden Justiz wertlos ist. Es ist also ein schönes Schmuckelement in der Verfassung, direkten praktischen Nutzen hat es nicht.
Über die Wertlosigkeit des Widerstandsrechts (Art. 20 Abs. 4 GG).
Jan weist überzeugend nach, dass das Widerstandsrecht im Falle einer funktionierenden Justiz nicht anwendbar und im Falle einer nicht funktionierenden Justiz wertlos ist. Es ist also ein schönes Schmuckelement in der Verfassung, direkten praktischen Nutzen hat es nicht.
MMarheinecke - Samstag, 14. Juli 2007
Leseempfehlung
Das Widerstandsrecht ist zwar nicht logisch einwandfrei, aber praktisch nützlich: Friedlicher Widerstand erhöht die Kosten der Durchsetzung bestimmter Pläne der Regierigen. Das lässt sie von bestimmten Vorhaben Abstand nehmen und nach Alternativen suchen.
Stimmt, das Widerstandsrecht ist ein "symbolisches Recht"
Im negativen Sinne ist das Widerstandsrecht eine "Beruhigungspille", eine Art juristisches Placebo.
Allerdings: auch Placebos können wirken - im Sinne einer Ermutigung lange vor der Situation der "kalten Putsches" zur de facto Außerkraftsetzung der Verfassung gegen die verfassungswidrigen Aktivitäten z. B. der Regierung einzuschreiten.