Ein-Euro-Jobber - Legenden und Wirklichkeit
Es gibt über die sogenannte 1-Euro-Jobs - amtlich "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE)" genannt - eine Lüge, an die geradezu verzweifelt geglaubt wird, obwohl sie kaum noch jemand wirklich glaubt. Ich meine damit die Bedingung, dass nur "zusätzliche" und "im öffentlichen Interesse" liegende Tätigkeiten als "Arbeitsgelegenheiten" angeboten werden dürfen. Durch die Zusätzlichkeit sollen Verdrängungseffekte vermieden werden, damit die "1-Euro-Jobber" nicht als subventionierte billige Arbeitskräfte der örtlichen Wirtschaft Konkurrenz machen.
Wer sich auch nur oberflächlich mit dem Thema befasst hat, dem ist klar, dass es nicht gelungen ist, die Verdrängungseffekte zu vermeiden. Ein Beispiel: Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnete einen Rückgang von Stellenangeboten im Pflegebereich, der auch von einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bestätigt wird. Und auch der Bundesrechnungshof kam schon im April 2008 zu dem Ergebnis, dass bei zwei Dritteln der geprüften Arbeitsgelegenheiten mindestens eine Förderungsvoraussetzung nicht erfüllt gewesen sei, in acht von zehn Fällen sei die Tätigkeit nicht zusätzlich gewesen. Die Hälfte der geprüften Maßnahmen habe nicht im öffentlichen Interesse gestanden.
Aber, so der Einwand, die "1-Euro-Jobber" könnten doch gar nicht als vollwertige Arbeitskräfte angesehen werden. Darin würden doch in erster Linie sonst nicht vermittelbare Langzeitsarbeitslose beschäftigt. Oder wenigstens solche, die nach langer Zeit der Untätigkeit wieder an den Rhythmus des Arbeitstages und die Erwartungen des Arbeitsmarkts an ein gewisses Maß an Arbeitsdisziplin gewöhnt werden müssten. Also: wer einer Arbeitsgelegenheit nachgeht, der wäre doch gar kein vollwertiger und voll einsetzbarer Arbeitnehmer.
Ene Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei rund 4.000 Betrieben, die Arbeitsgelegenheiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger anbieten, zeigt ein anderes Bild:
Jeder zweite "Ein-Euro-Jobber" wird von seinem Einsatzbetrieb als geeignet eingeschätzt, auch eine reguläre Beschäftigung ausüben zu können. Pressemitteilung der IAB: Jeder zweite Ein-Euro-Jobber ist fit für einen regulären Job.
Neun von zehn Maßnahmeteilnehmern wurden für die von ihnen ausgeführten Tätigkeiten als prinzipiell geeignet eingestuft. Jeder fünfte Einsatzbetrieb sah jedoch Defizite bei der Kommunikations- und Teamfähigkeit der Maßnahmeteilnehmer. (Hier stellt sich die Frage, wie es damit im regulären Berufsleben bestellt ist.)
Nur etwa ein Drittel der Teilnehmer wurde von den Betrieben als nicht geeignet für den ersten Arbeitsmarkt beurteilt. Bei knapp einem Fünftel konnten die Einsatzbetriebe die Frage noch nicht abschließend beantworten. Probleme sahen die Betriebe vor allem bei der Belastbarkeit und bei den beruflichen Qualifikationen. Unzureichende Berufserfahrung, nicht ausreichende Leistungsbereitschaft und mangelnde Verlässlichkeit wurden deutlich seltener genannt.
Auch das Klischee vom "typischen" Langzeitsarbeitslosen, der lieber faul zuhause herumhängen würde, anstatt für eine kleine Aufwandsentschädigung bei gemeinnütziger Arbeit die Finger krumm zu machen, wird durch die Befragung noch fragwürdiger, als es ohnehin schon ist: Nur in jedem achten Fall wurde die Arbeitsmotivation als gering eingestuft. Das ist, da mit gutem Grund vermutet werden kann, dass die wenigsten Arbeitsgelegenheiten angenehme Jobs sind, in der Tat bemerkenswert.
Die IAB-Studie lässt sich unter http://doku.iab.de/kurzber/2010/kb0510.pdf herunterladen.
Wer sich auch nur oberflächlich mit dem Thema befasst hat, dem ist klar, dass es nicht gelungen ist, die Verdrängungseffekte zu vermeiden. Ein Beispiel: Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnete einen Rückgang von Stellenangeboten im Pflegebereich, der auch von einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bestätigt wird. Und auch der Bundesrechnungshof kam schon im April 2008 zu dem Ergebnis, dass bei zwei Dritteln der geprüften Arbeitsgelegenheiten mindestens eine Förderungsvoraussetzung nicht erfüllt gewesen sei, in acht von zehn Fällen sei die Tätigkeit nicht zusätzlich gewesen. Die Hälfte der geprüften Maßnahmen habe nicht im öffentlichen Interesse gestanden.
Aber, so der Einwand, die "1-Euro-Jobber" könnten doch gar nicht als vollwertige Arbeitskräfte angesehen werden. Darin würden doch in erster Linie sonst nicht vermittelbare Langzeitsarbeitslose beschäftigt. Oder wenigstens solche, die nach langer Zeit der Untätigkeit wieder an den Rhythmus des Arbeitstages und die Erwartungen des Arbeitsmarkts an ein gewisses Maß an Arbeitsdisziplin gewöhnt werden müssten. Also: wer einer Arbeitsgelegenheit nachgeht, der wäre doch gar kein vollwertiger und voll einsetzbarer Arbeitnehmer.
Ene Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei rund 4.000 Betrieben, die Arbeitsgelegenheiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger anbieten, zeigt ein anderes Bild:
Jeder zweite "Ein-Euro-Jobber" wird von seinem Einsatzbetrieb als geeignet eingeschätzt, auch eine reguläre Beschäftigung ausüben zu können. Pressemitteilung der IAB: Jeder zweite Ein-Euro-Jobber ist fit für einen regulären Job.
Neun von zehn Maßnahmeteilnehmern wurden für die von ihnen ausgeführten Tätigkeiten als prinzipiell geeignet eingestuft. Jeder fünfte Einsatzbetrieb sah jedoch Defizite bei der Kommunikations- und Teamfähigkeit der Maßnahmeteilnehmer. (Hier stellt sich die Frage, wie es damit im regulären Berufsleben bestellt ist.)
Nur etwa ein Drittel der Teilnehmer wurde von den Betrieben als nicht geeignet für den ersten Arbeitsmarkt beurteilt. Bei knapp einem Fünftel konnten die Einsatzbetriebe die Frage noch nicht abschließend beantworten. Probleme sahen die Betriebe vor allem bei der Belastbarkeit und bei den beruflichen Qualifikationen. Unzureichende Berufserfahrung, nicht ausreichende Leistungsbereitschaft und mangelnde Verlässlichkeit wurden deutlich seltener genannt.
Auch das Klischee vom "typischen" Langzeitsarbeitslosen, der lieber faul zuhause herumhängen würde, anstatt für eine kleine Aufwandsentschädigung bei gemeinnütziger Arbeit die Finger krumm zu machen, wird durch die Befragung noch fragwürdiger, als es ohnehin schon ist: Nur in jedem achten Fall wurde die Arbeitsmotivation als gering eingestuft. Das ist, da mit gutem Grund vermutet werden kann, dass die wenigsten Arbeitsgelegenheiten angenehme Jobs sind, in der Tat bemerkenswert.
Die IAB-Studie lässt sich unter http://doku.iab.de/kurzber/2010/kb0510.pdf herunterladen.
MMarheinecke - Freitag, 26. März 2010