Sonntag, 11. Oktober 2009

Haschisch als Medikament

Es ist eine Binsenwahrheit (oder sollte zumindest eine sein), dass Cannabis-Produkte nicht wegen ihrer Gefährlichkeit verboten wurden. Das gilt ungeachtet der tatsächlichen gesundheitlichen Risiken, von Bronchitis bis Persönlichkeitsveränderungen. (Ausführlich habe ich mit dieser Thematik hier auseinander gesetzt: 70 Jahre Marihuana-Verbot in den USA - ein fragwürdiges Jubiläum.)
In der Diskussion um die "Rauschdroge Hanf" geriet die pharmazeutische Anwendung von Cannabis in den Hintergrund. Erst seit einigen Jahren werden Cannaboide als Medikament, z. B. bei Multipler Sklerose oder bei Grünem Star, wiederentdeckt.
Noch im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts war Cannabis, gewöhnlich in Form von alkoholischen Extrakten, ein leicht verfügbares und häufig verschriebenes Medikament. Die Anwendungen reichten von Kopfschmerzen bis Hühneraugen.
Ab 1929 war Cannabis in Deutschland apothekenpflichtig, aber nach wie vor ein fester Bestandteil des Arzneimittelschatzes. Vor allem naturheilkundlich orientierte Ärzte zogen es, z. B. bei der Schmerzbehandlung, synthetischen Medikamenten wie Paracetamol vor. (Hierzu mehr in der Wikipedia: Cannabis als Arzneimittel.)
Erst 1971 wurde Cannabis in das "Opiumgesetz" aufgenommen und damit seine Anwendung als Arzneimittel praktisch verboten. Pflanzliche Cannabisprodukte bzw. -zubereitungen (Phytopharmaka) sind in Deutschland nach wie vor gemäß dem Betäubungsmittelgesetz grundsätzlich nicht verkehrsfähig und können daher auch nicht ärztlich verschrieben werden. Es dauerte bis 2005, bis Patienten, die auf die Standardtherapien nicht ansprechen, den "Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie" beantragen können.
Synthetische Cannaboide können erheblich leichter als Medikament verordnet werden, als aus Hanf gewonnene. Das ist sicherlich bei vielen Anwendungen auch pharmakologisch sinnvoll. Allerdings ist der natürliche Wirkstoff wesentlich kostengünstiger als synthetisch hergestellte Cannaboide, so dass theoretisch die synthetischen Cannaboide nur bei therapeutischer Überlegenheit gegeben werden sollten. Dem steht der schlechte Ruf des "Rauschgifts" entgegen.

Eine etwas überraschende mögliche Wirkung von Cannabis könnte die Prävention von Alkoholschäden sein.
Haschisch: Schutz des Gehirns vor Alkoholschäden? (Pharmacon Net). Kalifornische Forscher untersuchten die Wirkungen von Alkohol und Cannabiskonsum auf die Integrität der weißen Substanz des Gehirns. Sie verglichen 42 Heranwachsende im Alter zwischen 16 und 19 Jahren, die aus drei Gruppen bestanden: starke Alkoholkonsumenten, starke Alkoholkonsumenten, die auch viel Cannabis konsumierten, und Jugendliche, die keine Drogen konsumierten (Kontrollpersonen). Dabei zeigte sich, dass starke Alkoholkonsumenten, die auch Cannabis verwendeten, weniger Veränderung der weißen Gehirnsubstanz hatten als reine Alkoholkonsumenten. Das könnte ein Hinweis auf neuroprotektive Eingenschaften sein.
Auf weitaus sichererem Grund befindet sich die Anwendung von Cannabis in der Schmerztherapie: Cannabis gegen Schmerzen vor dem Durchbruch: Positive Wirkung bei mehreren Erkrankungen bereits wissenschaftlich bewiesen (pharmacon.net).

Interessante neue Erkenntnisse gibt es auch bei der Erforschung der Funktion der köpereigenen Cannaboide. Wissenschafter der University of California und der University of Georgia haben nachgewiesen, dass eine Cannabis ähnliche im Gehirn natürlich produzierte Substanz dem Körper bei der Schmerzlinderung hilft. Diese Forschungsergebnisse sollen zur Entwicklung neuer Medikamente führen, die diese natürliche Reaktion anregen können: Körper eigenes Cannabis hilft gegen Schmerzen: Bedeutung der Endocannabinoide erstmals erforscht (pharmacon.net).

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