... und wieder mal tritt ein "handwerklich schlechtes" Gesetz in Kraft
Ab dem 5. November 2008 ist der Besitz von “Jugendpornografie” strafbar. Hierbei handelt es sich um "Jugendpornographische Schriften" (auch Bilder, Videos und Computerspiele gehören auf Jura-Deutsch zu den "Schriften"), die sexuelle Handlungen 14- bis 18-Jähriger zeigen, oder zumindest diesen Eindruck erwecken. (Das heißt: es braucht nicht wirklich eine sexuelle Handlung sein - und die Akteure könnten auch älter sein.) Bisher war lediglich Kinderpornografie (bis 14 Jahre) verboten. Meldung bei heise: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie"
"Gut gemeint" ist manchmal das Gegenteil von "gut gemacht" - auch wenn einige Kinken des Gesetzentwurfs beseitigt sind. Bei pingeliger Auslegung des sehr subjektiven Gesetztextes (was ist "wirklichkeitsnahes Geschehen?") könnte auch ein Bild wie dieses darunter fallen:

Michelangelo Caravaggio - Amor Vincit Omnia, 1602/3
Weiteres auf Udos Law Blog: Jugendpornographie ab morgen strafbar (vor allem die Kommentare!) und Neuer Schub für die Hexenjagd
Nachtrag: ... und Burks schreibt auch etwas sehr Treffendes zum novellierten Gesetz: Jugendschutz jetzt noch klostertauglicher.
"Gut gemeint" ist manchmal das Gegenteil von "gut gemacht" - auch wenn einige Kinken des Gesetzentwurfs beseitigt sind. Bei pingeliger Auslegung des sehr subjektiven Gesetztextes (was ist "wirklichkeitsnahes Geschehen?") könnte auch ein Bild wie dieses darunter fallen:

Michelangelo Caravaggio - Amor Vincit Omnia, 1602/3
Weiteres auf Udos Law Blog: Jugendpornographie ab morgen strafbar (vor allem die Kommentare!) und Neuer Schub für die Hexenjagd
Nachtrag: ... und Burks schreibt auch etwas sehr Treffendes zum novellierten Gesetz: Jugendschutz jetzt noch klostertauglicher.
MMarheinecke - Dienstag, 4. November 2008