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... und wieder mal tritt ein "handwerklich schlechtes" Gesetz in Kraft

Ab dem 5. November 2008 ist der Besitz von “Jugendpornografie” strafbar. Hierbei handelt es sich um "Jugendpornographische Schriften" (auch Bilder, Videos und Computerspiele gehören auf Jura-Deutsch zu den "Schriften"), die sexuelle Handlungen 14- bis 18-Jähriger zeigen, oder zumindest diesen Eindruck erwecken. (Das heißt: es braucht nicht wirklich eine sexuelle Handlung sein - und die Akteure könnten auch älter sein.) Bisher war lediglich Kinderpornografie (bis 14 Jahre) verboten. Meldung bei heise: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie"

"Gut gemeint" ist manchmal das Gegenteil von "gut gemacht" - auch wenn einige Kinken des Gesetzentwurfs beseitigt sind. Bei pingeliger Auslegung des sehr subjektiven Gesetztextes (was ist "wirklichkeitsnahes Geschehen?") könnte auch ein Bild wie dieses darunter fallen:
Michelangelo Caravaggio - Amor Vincit Omnia, 1602/3
Michelangelo Caravaggio - Amor Vincit Omnia, 1602/3

Weiteres auf Udos Law Blog: Jugendpornographie ab morgen strafbar (vor allem die Kommentare!) und Neuer Schub für die Hexenjagd

Nachtrag: ... und Burks schreibt auch etwas sehr Treffendes zum novellierten Gesetz: Jugendschutz jetzt noch klostertauglicher.
Björn (Gast) - 5. Nov, 18:33

Was ich mich neulich fragte, als ich in München Photos schoss: Wäre ein vollständiges Bild des Brunnenbuberl schon jugendpornographisch? Sicherheitshalber habe ich ja nur das obere und das untere Drittel photographiert und den Rest ignoriert...

Wirr-Licht - 6. Nov, 12:32

und die bravo?

die sind doch irgendwo nicht ganz dicht. pornographie bezieht sich explizit auf die (photographisch-filmische) darstellung sexueller handlungen, meiner auffassung nach, und gehört dann zensiert, wenn damit entwürdigende inhalte ( ) verbunden sind.

wenn man das ganze unbedingt auf jugendliche erweitern will, bitteschön. dann kommt in die klammer halt noch ein "oder kinder&jugendliche"

die frage ist nun - macht sich ein 16-jähriger strafbar, wenn er mit dem handy seinen schniepel knipst? dürfen 15-jährige noch an den FKK-strand?

nunja, mir kanns im prinzip egal sein. von mir aus verbietet prinzipiell unanständiges verhalten.

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