Montag, 4. August 2008

Lebenslanges Personenkennzeichen? Nein, danke!

Am Freitag, dem 1. August 2008, begann das Bundeszentralamt für Steuern damit, den ersten Bürgerinnen und Bürgern ihre neuen Steueridentifikationsnummern mitzuteilen.
Diese Nummern sollen künftig ein Leben lang, bis zu 20 Jahre nach dem Tod, gültig bleiben.

Erfahrungen aus anderen Staaten zeigen, dass eine einmal eingeführte eindeutige Indentifizierungsnummer ziemlich bald auch nicht zweckgebunden verwendet wird, egal, ob das zulässig ist oder nicht (z. B. der Sozialversicherungsnummer in den USA, die ausdrücklich nicht für Identifizierungszwecke genutzt werden sollte - aber längst eine allgemeine Personenkennziffer geworden ist).

Nun möge man einwerfen, dass es schließlich z. B. in Schweden seit über 40 Jahren eine allgemeine Identitätsnummer gibt - und die Demokratie dort auch nicht Schaden genommen hat.
Zu diesem Einwand ist zu sagen, dass in Schweden dem "gläsernen Bürger" eine "gläserne Verwaltung" gegenübersitzt, während die deutsche öffentliche Verwaltung sehr wenig transparent ist.
Dann gibt es in Schweden nicht wenige Missbrauchsfälle seitens Behörden, die sachbedingt nicht "gläsern" sein können, z. B. Polizei, Steuerfahndung, Geheimdiensten. (Für Krimifreunde: Hennig Mankell, ein regelmäßig von Polizisten für den Realismus seiner Romane gelobter, gut recherchierender Autor, beschreibt oft den äußerst lässigen Umgang der schwedischen Polizei mit Datenschutzbestimmungen.)
Außerdem ist nicht sicher, inwieweit die offenkundigen Defekte und Demokratiedefizite der schwedischen Gesellschaft nicht darauf zurückzuführen sind, dass die Bürger ständig das Gefühl haben, unter dem Mikroskop der Behörden zu liegen. (Zum Beispiel das im Vergleich zu ihren skandinavischen Nachbarn auffällig abweisende, sich abkapselnde Verhalten vieler Schweden - wie eine schwedische Freundin meinte: "Wir Schweden haben eine unsichtbare Plastiktüte um uns herum.")

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union kritisiert die Steuer-ID als verdeckte Einführung eines Personenkennzeichens. Sie ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger auf, gegen die Bekanntgabe der Steuer-ID zu klagen. Die Humanistische Union stellt eine Musterklage bereit, die Interessierte beim zuständigen Finanzgericht erheben können.

Die Steuer-ID im Briefkasten? So können Sie sich wehren!

Hier findet Ihr die Muster-Klageschrift und eine Adressübersicht der zuständigen Finanzgerichte.

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