"Gläsernes Internet"
Es klingt harmlos, was da am 14. Januar beschlossen wurde: Bundeskabinett beschließt Regelungen zur Verbesserung der Sicherheit der Informationstechnik der Bundesverwaltung.
Tatsächlich erlaubt der Gesetzentwurf eine verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen - angeblich mit dem Zweck, Störungen zu erkennen und zu beheben. (Genannt werden u. A. Fälle von "Identitätsdiebstahl", Manipulation von Internetangeboten oder "Denial of Service" (DoS) Angriffe). Durch die Änderung des Telemediengesetzes soll auch für diese Fälle Rechtssicherheit geschaffen werden.
Tatsächlich sieht es aber so aus, als ob das Bundesinnenmisterium damit seine eigene Praxis, gegenwärtig gesetzeswidrig die gesamte Nutzung seines Internetportals in personenbezogener Form aufzuzeichnen, nachträglich legalisieren will. Dem Bundesjustizministerium ist die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten bereits unter Strafandrohung untersagt worden.
Die "Störungsbekämpfung" als offizielle Begründung wirkt vorgeschoben - besonders, wenn es um die erwähnten Fälle von IT-Kriminalität und IT-Sabotage geht. Was die Protokollierung etwa bei einem DoS-Angriff bringen soll, bleibt das Geheimnis der Initiatoren. Und das Risiko etwa des Identitätsdiebstahls wird mit ausführlichen personenbezogenen Surfprotokollen größer, statt geringer.
Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.
Weitere Informationen beim AK Vorratsdatenspeicherung: Schäuble plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet.
Entgegen der Überschrift des Artikels mache ich dieses in ihren möglichen Konsequenzen ungeheuerliche Gesetzesvorhaben nicht an der Person des Bundesinnenministers fest. Dieser von Ängsten geschüttelte und in Sachen Internet ahnungslose Politiker ist eher Symptom als Ursache des beschleunigten Bürgerrechtsabbaus. Mit dem Austausch des Personals wäre nicht viel gewonnen.
Gläsernes Internet.
heise: Datenschützer protestieren gegen "Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung".
Tatsächlich erlaubt der Gesetzentwurf eine verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen - angeblich mit dem Zweck, Störungen zu erkennen und zu beheben. (Genannt werden u. A. Fälle von "Identitätsdiebstahl", Manipulation von Internetangeboten oder "Denial of Service" (DoS) Angriffe). Durch die Änderung des Telemediengesetzes soll auch für diese Fälle Rechtssicherheit geschaffen werden.
Tatsächlich sieht es aber so aus, als ob das Bundesinnenmisterium damit seine eigene Praxis, gegenwärtig gesetzeswidrig die gesamte Nutzung seines Internetportals in personenbezogener Form aufzuzeichnen, nachträglich legalisieren will. Dem Bundesjustizministerium ist die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten bereits unter Strafandrohung untersagt worden.
Die "Störungsbekämpfung" als offizielle Begründung wirkt vorgeschoben - besonders, wenn es um die erwähnten Fälle von IT-Kriminalität und IT-Sabotage geht. Was die Protokollierung etwa bei einem DoS-Angriff bringen soll, bleibt das Geheimnis der Initiatoren. Und das Risiko etwa des Identitätsdiebstahls wird mit ausführlichen personenbezogenen Surfprotokollen größer, statt geringer.
Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.
Weitere Informationen beim AK Vorratsdatenspeicherung: Schäuble plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet.
Entgegen der Überschrift des Artikels mache ich dieses in ihren möglichen Konsequenzen ungeheuerliche Gesetzesvorhaben nicht an der Person des Bundesinnenministers fest. Dieser von Ängsten geschüttelte und in Sachen Internet ahnungslose Politiker ist eher Symptom als Ursache des beschleunigten Bürgerrechtsabbaus. Mit dem Austausch des Personals wäre nicht viel gewonnen.
Gläsernes Internet.
heise: Datenschützer protestieren gegen "Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung".
MMarheinecke - Dienstag, 20. Januar 2009
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