Dienstag, 17. November 2009

Die Tücken der Nulltoleranz

Es hat sich in der Kriminalitätsprävention praktisch bewährt, es ist nicht unproblematisch, es wird immer wieder falsch verstanden und noch häufiger politisch instrumentalisiert: das Prinzip der "Null Toleranz".

Der bizarrsten Blüten treibt das Prinio "Zero Tolerance" seit einiger Zeit im Vereinigten Königreich. Einem Mann, der eine Schrotflinte fand und persönlich zur Polizeiwachen brachten, drohen fünf Jahre Haft Ex-soldier faces jail handing in gun (surrey twoday) . (Via Uwe Vetters Lawblog).
Der Grund für das dem üblichen Gerechtigkeitsempfinden Hohn sprechendes Urteil des "Guildford Crown Court" liegt darin, dass der britische Gesetzgeber das Prinzip der "Zero Tolerance" - hier: dass jeder illegale Waffenbesitz bestraft wird, egal, aus welchen Gründen: "The intention of anybody possessing a firearm is irrelevant" - mit der beliebten Idee der "abschreckenden Strafe" kombiniert hat - Mindeststrafe für illegalen Waffenbesitz fünf Jahre. Es ist sehr zu hoffen, dass das Urteil vor höheren Instanzen kein Bestand hat.

Eine weitere britische Zero-Toleranz-Regelung ist nicht so leicht unter "schwerer handwerklicher Fehler bei der Gesetzgebung, geboren aus Aktionismus, Populismus und Hysterie" abzuhaken:
Scouts banned from carrying knives (times online) (Via Cynx.) Ich persönlich finde diese Regelung nicht gut, weil sie die jungen Pfadfinder im Grunde unter einen fast immer unberechtigten Generalverdacht stellt. Anderseits ist das Messertrageverbot aber moralisch legitim und wahrscheinlich aus praktischen Gründen geboten.
Ein Fahrtenmesser kann ein Werkzeug sein, aber am Gürtel als Teil der Kluft getragen, überwiegt doch m. E. der Waffencharakter. Das Messer-Verbot mag zwar eine übertrieben strenge Regelung sein - aber sie ist, anders im Fall des Waffenfinders, immerhin gerecht - denn es ist nicht einzusehen, mit welchem Recht Pfadfinder Messer im Gürtel tragen dürften, andere junge Menschen jedoch mit so einem Fahrtenmesser sofort als "Messerstecher" verdächtigt werden würden.

Es gibt ja auch sinnvolle Verbote, die durch Ausnahmen für "harmlose Fälle" undurchsetzbar werden würden. Zum Beispiel ist Alkoholgenuss in den "Metronom"-Zügen ab sofort verboten:
Das Verbot gilt in jedem Metronom zu jeder Tages- und Nachtzeit, an allen Wochentagen, für alle Fahrgäste und für alle Varianten von Alkohol, also auch das Feierabend-Bier oder das Hausfrauen-Sektchen. Die Metronom Eisenbahngesellschaft gestaltet das Verbot so umfassend, um gerecht zu bleiben und Diskussionen vor Ort zu vermeiden.
Metronom startet Alkoholverbot (taz-nord).

Das ist ein Beispiel dafür, dass eine "Null-Toleranz"-Regelung auch ganz pragmatische Gründe haben kann - auch wenn das Feierabend-Bier niemanden weh tut und die Regelung damit streng genommen über das Ziel hinaus schießt.

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