Wer auf den Dreck hinweist ...
... lebt in Deutschland leider gefährlicher, als der, der den Dreck macht. Besonders, wenn der Dreck braun ist.
IDGR gibt auf
Via: Gjallarhorn
"Während im Süden der Republik Staatsanwaltschaften versuchen, durchgestrichene Hakenkreuze zu kriminalisieren gehen die Seiten des IDGR vom Netz und Hagalil wackelt auch nach wie vor.
Naja, zur Not kann ja jemand in eine Fernsehkamera reinlabern, dass es Nazis und Verwandtes nicht gibt im Lande, und schon macht es *plopp* und sie sind weg. Kindliches magisches Denken als Ausdruck westlich-abendländischer Leitkultur, in der Welt der Politiker schon fest etabliert.
So können sich nun die Braunen freuen und weiterhin mit der Uninformiertheit und Naivität von Menschen rechnen, die blind und taub durch ein von Wissen und Aufklärung ungetrübtes Leben torkeln.
Wir befinden uns eindeutig in der Post-Aufklärung."
Von Sven Scholz
und auch noch das, passend zum Thema:
Nicht nur durchgestrichene Hakenkreuze fallen unter den § 86a StGB "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen", wenn es nach bestimmten deutschen Staatsanwaltschaften geht, sondern auch Werbeflyer für Bücher, die sich ausdrücklich und unverkennbar gegen Islamismus und Neofaschismus richten.
Presseerklärung des "ca ira"-Verlags, Freiburg
IDGR gibt auf
Via: Gjallarhorn
"Während im Süden der Republik Staatsanwaltschaften versuchen, durchgestrichene Hakenkreuze zu kriminalisieren gehen die Seiten des IDGR vom Netz und Hagalil wackelt auch nach wie vor.
Naja, zur Not kann ja jemand in eine Fernsehkamera reinlabern, dass es Nazis und Verwandtes nicht gibt im Lande, und schon macht es *plopp* und sie sind weg. Kindliches magisches Denken als Ausdruck westlich-abendländischer Leitkultur, in der Welt der Politiker schon fest etabliert.
So können sich nun die Braunen freuen und weiterhin mit der Uninformiertheit und Naivität von Menschen rechnen, die blind und taub durch ein von Wissen und Aufklärung ungetrübtes Leben torkeln.
Wir befinden uns eindeutig in der Post-Aufklärung."
Von Sven Scholz
und auch noch das, passend zum Thema:
Nicht nur durchgestrichene Hakenkreuze fallen unter den § 86a StGB "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen", wenn es nach bestimmten deutschen Staatsanwaltschaften geht, sondern auch Werbeflyer für Bücher, die sich ausdrücklich und unverkennbar gegen Islamismus und Neofaschismus richten.
Presseerklärung des "ca ira"-Verlags, Freiburg
Titelbild des Buches “Feindaufklärung und Reeducation.Via: die achse des guten
Kritische Theorie gegen Postnazismus und Islamismus”
von Stephan Grigat (Hg.) kriminalisiert
Pressemitteilung
27. Mai 2006 beschlagnahmte die Polizei in Mittenwald (Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern) ca. 150 DIN-A 6 Flyer, auf denen das Cover des Buches “Feindaufklärung und Reeducation - Kritische Theorie gegen Postnazismus und Islamismus” (erschienen im ca ira-Verlag, Freiburg, 2006) abgebildet war. Die Flyer bewarben eine Vortragsveranstaltung mit Stephan Grigat, dem Herausgeber des Buches.
Auf dem Cover des besagten Buches ist ein Foto abgebildet, das arabische Islamisten zeigt, die den Hitlergruß entbieten. Aus dem Titels und dem Untertitel, sowie aus dem ebenfalls auf dem Flyer abgedruckten Text des Buchrückens, geht klar hervor, dass sich dieses Buch ausdrücklich gegen Islamismus und Neofaschismus richtet.
Die Person, dem diese Flyer am 27. Mai am Mittenwalder Bahnhof von der Polizei abgenommen wurden, hat nun, am 14. Juli 2006, einen Strafbefehl über 60 Tagessätze à 40 â‚ € vom Amtgericht Garmisch-Partenkirchen erhalten.
Sie wird beschuldigt “Gegenstände, die Kennzeichen einer der im § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Innland vorrätig gehalten zu haben”. Dies sei “strafbar als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Abs. 1 Nr 2., Abs 2 Satz 1 StGB.” Die beschuldigte Person hat gegen diesen Strafbefehl Widerspruch eingelegt.
Spenden für die Prozeßkosten können an folgendes Konto unter dem Stichwort “Prozesskosten Garmisch-Partenkirchen” überwiesen werden: ISF e.V., Postbank Karlsruhe, Konto 2260 45-756, BLZ 660 100 75.
Rückfragen bitte an den ca ira-Verlag: info@isf-freiburg.org
Das inkrimierte Umschlagbild ist hier zu finden.
MMarheinecke - Freitag, 27. Oktober 2006