Sonntag, 2. März 2008

Das hätte Zirke wohl gerne

Auf SpOn fordert BKA-Präsident Zirke:
Klar ist, dass die öffentliche Debatte über die Online-Durchsuchung und deren Technik jetzt ein Ende haben muss.
Im Gegenteil, jetzt, nach dem richtungweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts, muss sie erst richtig losgehen. Die interessanteste Stelle im ganzen Interview ist wohl, dass Zirke bestätigte:
Das Bundeskriminalamt hat bislang keine Online-Durchsuchung durchgeführt.
- Die beiden "bekannt gewordenen" Fälle von Online-Durchsuchungen, von denen der Interviewer wissen will, würde ich eher unter "Gerüchte" einstufen - wenn der Spiegel dazu neue, belastbare, Quellen hätte, hätte er nämlich garantiert einen Artikel für die Printausgabe gemacht. Immerhin - dass die beiden Fälle, sollten sie real sein, keiner direkten Gefährdung entsprachen, dürfte stimmen. Damit wären sie illegal.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat es auch noch nicht gemerkt. Bayern: Online-Durchsuchungen auch bei Kinderpornos nötig. Mag ja sein, dass Kinderpornografie eines der gemeinsten und widerwärtigsten Verbrechen ist, die es gibt. Aber in der Regel - glücklicherweise! - nicht mit Mord verbunden.
"Und nachdem diese Straftat gerade mit dem Internet meist notwendig verbunden ist, muss es möglich sein, hier auch die Online-Durchsuchung anwenden zu können"
meint die Ministerin. Nur: Kinderpornographie gab es auch schon vor dem Internet, und "im Internet" gibt es schon deshalb wenig KiPo, weil das Risiko erwischt zu werden größer ist als beim direkten Tausch der "Ware". Es stimmt, die Kontakte werden heute wohl "online" angebahnt. Allerdings kann dort auch nach bisheriger Gesetzeslage gefahndet werden - und das BVerG-Urteil bestätigt ausdrücklich diese Möglichkeit. Was die Ministerin wohl möchte, ist einen Blick auf die Festplatten der Untertanen Bürger werfen, ob da nicht irgendwo irgendwer KiPo drauf hat (und so dumm ist, den Schweinkram auf einen unverschlüsselten Laufwerk des Rechners zu haben, mit dem er online geht). Und das ist definitiv nicht erlaubt.
Die DVDs mit dem "harten Stoff" wird man, im Gegensatz zu einer herkömmlichen Hausdurchsuchung, mit der "Online-Durchsuchung" nicht zufassen bekommen. Dabei ist eine "Online-Durchsuchung", nach übereinstimmender Angabe aller Experten, extrem aufwändig und entsprechend teuer. (Abgesehen davon würde man mit ihr wieder mal "nur" die "Endverbraucher" erwischen - denn die Festplatten der Anbieter liegen wohlweislich in Staaten, in denen man es mit der KiPo-Bekämpfung nicht so genau nimmt.)
Sie wird deshalb "in kürzester Zeit" eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen. Viel Spaß beim Scheitern, Frau Ministerin!

Übrigens ist auch zweifelhaft, ob der Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die Strafprozessordnung zu ändern, um Online-Durchsuchungen bei der Strafverfolgung von organisiertem Terrorismus zu ermöglichen, verfassungsgemäß ist. Dass die Online-Durchsuchung in solchen Fällen überhaupt machbar und wenn machbar, dann effektiv, wäre, ist sehr zu bezweifeln. Der Verzicht auf die Möglichkeit der Online-Durchsuchung bringt also schwerlich Nachteile für die innere Sicherheit.

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