Ahja... in Berlin haben sie sowas auch. Aber schon länger... das "Allgemeines Gesetz zum Schutz der Sicherheit und öffentl. Ordnung in Berlin" (ASOG), wo es so schön heisst:
"§ 66
Einschränkung von Grundrechten
Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte auf Freiheit der Person (Artikel 2 Abs.2 Satz 2 des Grundgesetzes) und Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt."
Ja, und zwar permanent, die ganze Zeit. Wenn ich z.b. in Berlin wohne, hab ich nicht im gleichen Umfang Grundrechte wie Einwohner anderer Städte, und das, ohne dass ich mich an die sog. "gefährlichen Orte" begeben würde.
Ich hab auch schon 2-3 Hausdurchsuchungen miterlebt, was man ja als Ex-Hausbesetzerin so erlebt hat, nicht wahr.. und Durchsuchungsbefehl? Gibts in Berlin nicht. Da knurrt der Einsatzleiter auf die Frage nach dem Durchsuchungsbefehl nur "ASOG"...
Vor ein paar Jahren hat auch irgendein Oberlandesgericht, glaub ich, die Berliner Polizei mal gerügt, weil sie kaum noch irgendwelche richterlichen Genehmigungen beantragt und das ASOG-Gesetz, das eigentlich für Ausnahmefälle gedacht war, zur Bequemlichkeit als Freibrief nutzt.
"§ 66
Einschränkung von Grundrechten
Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte auf Freiheit der Person (Artikel 2 Abs.2 Satz 2 des Grundgesetzes) und Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt."
Ja, und zwar permanent, die ganze Zeit. Wenn ich z.b. in Berlin wohne, hab ich nicht im gleichen Umfang Grundrechte wie Einwohner anderer Städte, und das, ohne dass ich mich an die sog. "gefährlichen Orte" begeben würde.
Ich hab auch schon 2-3 Hausdurchsuchungen miterlebt, was man ja als Ex-Hausbesetzerin so erlebt hat, nicht wahr.. und Durchsuchungsbefehl? Gibts in Berlin nicht. Da knurrt der Einsatzleiter auf die Frage nach dem Durchsuchungsbefehl nur "ASOG"...
Vor ein paar Jahren hat auch irgendein Oberlandesgericht, glaub ich, die Berliner Polizei mal gerügt, weil sie kaum noch irgendwelche richterlichen Genehmigungen beantragt und das ASOG-Gesetz, das eigentlich für Ausnahmefälle gedacht war, zur Bequemlichkeit als Freibrief nutzt.