Das Ende der Kirchensteuer ist nah ...

Die Kirchensteuer in ihrer deutschen Form ist seit eh und je ein fragwürdiges Konstrukt: sie verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Trennung von Staat und Kirche - weshalb der staaliche Kirchensteuereinzugs eigentlich durch ein kircheneigenes Beitragssystem abgelöst werden müsste.
Eigentlich. Denn das bisherige System ist für die Leitung und Verwaltung der großen Kirchen (nicht etwa die einzelnen Kirchenmitglieder) überaus bequem. Dass die Kirchensteuer an die Lohn- und Einkommensteuer gekoppelt ist, und die Kirchen deshalb von der jeweiligen Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsmarktpolitik abhängig sind, scheint nur wenige zu stören.

Vermutlich weil der Status Quo so bequem ist, geht trotz des - angeblichen - Sommerlochs (die britische Bezeichnung "silly season" trifft das Phänomen sowieso besser) ein möglicherweise folgenschweres Gerichtsurteil weitgehend unter:
Sterbeglocke schlägt für die Kirchensteuer (sz online):
Es war ein leiser Klang, doch er war unüberhörbar: Mitte Juli schlug das Sterbeglöcklein für die deutsche Kirchensteuer. Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied, es sei zulässig, sich der Steuer zu verweigern, gleichzeitig aber auf der fortgesetzten Mitgliedschaft in der Kirche zu beharren. Sollte in den kommenden Instanzen und schließlich auch in der kirchlichen Gerichtsbarkeit das Urteil Bestand haben, müssten die Fundamente des heiklen Verhältnisses von Staat und Kirche völlig neu gegossen werden.

Auslöser war ein Austritt der besonderen Art. Im Juli 2007 erklärte der Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp vor dem Standesamt seine Abkehr von der Kirche, hielt aber in einer Zusatzerklärung fest, sein Schritt beziehe sich ausschließlich auf die Körperschaft öffentlichen Rechts. Der Glaubensgemeinschaft fühle er sich weiter zugehörig. Aus durchaus frommen Gründen wagte er die rebellische Tat. Weder pekuniäre noch kirchenkritische Motive gaben den Ausschlag. Nicht länger aber soll mit Exkommunikation bestraft werden, wer die Kirchensteuer ablehnt, ohne auch den Glauben zu negieren. Der Körperschaftsaustritt sollte einen Präzedenzfall schaffen.
Ob damit ein Schritt zur wirklichen Trennung von Staat und Kirche eingeleitet ist, bleibt noch abzuwarten.

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