Der Richtervorbehalt ist, wie die Praxis bei Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen zeigt, leider nicht viel Wert. (Dafür kann aber das Verfassungsgericht nichts.).
Es ist zu erwarten, dass Schäuble und Konsonten versuchen werden, den Tatbestand der "Gefahr für Leib und Leben" so weit wie möglich auszuweiten. Und es wird auch weiterhin Geld für die heimliche Online-Überwachung herausgeschmissen werden (die nach menschlichem Ermessen bei Tätern, die damit rechnen, nicht funktionieren wird).
Aber es ist noch viel zu tun
Es ist zu erwarten, dass Schäuble und Konsonten versuchen werden, den Tatbestand der "Gefahr für Leib und Leben" so weit wie möglich auszuweiten. Und es wird auch weiterhin Geld für die heimliche Online-Überwachung herausgeschmissen werden (die nach menschlichem Ermessen bei Tätern, die damit rechnen, nicht funktionieren wird).