Du hältst es für angemessen, dass eine Gesellschaft denen ihren Lebensunterhalt finanziert, die sich erklärtermaßen weigern, selbst etwas dazu beizutragen?
Wenn es keine Gelegenheit dazu gibt, ok. Aber solche Gelegenheiten ablehnen?
Mit dieser polemischen Zuspitzung legst du mir etwas in den Mund, was ich nicht behauptet habe. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn sich jemand weigert, einer zumutbare Arbeit nachzugehen und lieber "Stütze" zu kassieren. Allerdings dürften solcher "Schmatzer" angesichts der Massenarbeitslosigkeit und der tatsächlich vorhandenen offenen Stellen eher die Ausnahme sein. Gäbe es wirklich zahlreiche unbesetzte offene Stellen, für die sich die Arbeitslosen nur "zu fein" sind, würde ich dir recht geben.
Der zweite Punkt ist der offensichtlich beabsichtigte "Strafeffekt" der ALG II-Streichung, zwecks Abschreckung. Sieht man sich die Schwere des "Vergehens" im Vergleich zur Sanktion an, kommt man zu dem Ergebnis, dass "sich Drücken" / versuchter "Sozialbetrug" in der Vorstellung der "Entscheider" aus dem "Paralleluniversum" ein schweres Verbrechen sein muss. (Konsequenter wäre es, Arbeitslager für "Arbeitsscheue" zu fordern; ich nehme an, dass nur naheliegende historische Parallelen verhindern, dass dieser Vorschlag bisher gemacht wurde.)
es gibt noch keinen Standpunkt von mir, dem du Recht geben könntest.
Also siehst du die Lage doch so: Wem dreimal eine Möglichkeit angeboten wurde, etwas zu leisten, es aber trotzdem ablehnt, dem sollen die Leistungen gekürzt werden? Wir reden hier ja nicht über spekulative, sondern über konkrete Angebote.
Über einseitige, also vom Bezieher nicht beeinflussbare Streichungen müsste man natürlich anders diskutieren.
Wie man "das Arbeitslosigkeitsproblem löst", ist, das sei noch erwähnt, eine ganz andere Frage auf einer ganz anderen Ebene, die völlig unabhängig von dem von dir behandelten Kontext ist.
Du hältst es für angemessen, dass eine Gesellschaft denen ihren Lebensunterhalt finanziert, die sich erklärtermaßen weigern, selbst etwas dazu beizutragen?
Wenn es keine Gelegenheit dazu gibt, ok. Aber solche Gelegenheiten ablehnen?
Der zweite Punkt ist der offensichtlich beabsichtigte "Strafeffekt" der ALG II-Streichung, zwecks Abschreckung. Sieht man sich die Schwere des "Vergehens" im Vergleich zur Sanktion an, kommt man zu dem Ergebnis, dass "sich Drücken" / versuchter "Sozialbetrug" in der Vorstellung der "Entscheider" aus dem "Paralleluniversum" ein schweres Verbrechen sein muss. (Konsequenter wäre es, Arbeitslager für "Arbeitsscheue" zu fordern; ich nehme an, dass nur naheliegende historische Parallelen verhindern, dass dieser Vorschlag bisher gemacht wurde.)
es gibt noch keinen Standpunkt von mir, dem du Recht geben könntest.
Also siehst du die Lage doch so: Wem dreimal eine Möglichkeit angeboten wurde, etwas zu leisten, es aber trotzdem ablehnt, dem sollen die Leistungen gekürzt werden? Wir reden hier ja nicht über spekulative, sondern über konkrete Angebote.
Über einseitige, also vom Bezieher nicht beeinflussbare Streichungen müsste man natürlich anders diskutieren.
Wie man "das Arbeitslosigkeitsproblem löst", ist, das sei noch erwähnt, eine ganz andere Frage auf einer ganz anderen Ebene, die völlig unabhängig von dem von dir behandelten Kontext ist.