Wenn du denkst, es gäbe eine Plagiatsschwelle, dann bist du auf dem Holzweg: Plagiator ist, wer als Inhaber eines Nutzungsrechts die eigene Urheberschaft behauptet oder wer bei zulässigen Zitaten die Quellenangabe unterlässt. Freue dich schon mal auf Post vom Abmahnanwalt.
Der etwas wirre Satz sieht mir nämlich arg nach "Copy-Paste ohne Nachzudenken" aus. Oder nach einem "Plagiat" - wenn auch nicht im urheberrechsrechtsrelevanten Sinne.
Zur "Schwelle", die es angeblich nicht gibt: doch, die gibt es. Jedenfalls im Urheberrecht:
Die freie Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist zulässig, um ein neues selbständiges Werk hervorzubringen. Das neue Werk muss aber selbst alle Voraussetzungen eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung des benutzten Werks zu einem gewissen Maße verdrängen.
Plagiatsschwelle?
Ich verstehe nicht, was du meinst
Zur "Schwelle", die es angeblich nicht gibt: doch, die gibt es. Jedenfalls im Urheberrecht:
Nö, der war schon öfter hier ...