Mittwoch, 27. Februar 2008

Harter Tag für Schäuble - und ein neues Grundrecht für uns!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz ist nichtig, Online-Durchsuchungen bleiben verboten! Netzeitung: Karlsruhe stoppt heimliche Online-Durchsuchung

Das Urteil war nicht unbedingt überraschend, da das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz den Geist der Verfassung, die es eigentlich schützen sollte, deutlich nicht entsprach.
Eine angenehme Überraschung: Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier begann seine Begründung mit dem Satz, das Bundesverfassungsgericht konstituiere ein neues Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Und wieder mal typisch: die staatstragenden Formulierungen bei tagesschau.de Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen zulässig. Die Online-Untersuchung, so wie sie sich Schäuble und Konsorten vorstellen, ist nicht zulässig. Es ist nicht zulässig die Bundesbürger präventiv "online zu überwachen".

Übersicht über die Entscheidung bei netzpolitik.org.

Ergänzung: Das BVerG erteilt indirekt auch der Vorratsdatenspeicherung eine Absage. Nicht schlecht.

Das Urteil zum Nachlesen.

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